Gemeinsamer Antrag: Planung Festplatz Bischofsheim anpassen

Ergänzung der Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

Vor Punkt 1 wird eingefügt:
„Der Magistrat wird beauftragt, vor der Fortführung der Planung zur Entwicklung des Festplatzes zunächst zu prüfen, ob das Gelände für den Neubau einer KiTa in Bischofsheim benötigt wird. Alternative Standorte für den Neubau sind auszuweisen. Die Standortentscheidung ist der Stadtverordnetenversammlung bis Mai 2022 vorzulegen.

Für den Fall, dass das Festplatzgelände nicht für eine neue KiTa in Betracht gezogen wird, beschließt die Stadtverordnetenversammlung wie folgt:“

Es werden folgende zusätzlichen Punkte eingefügt:

„3. Bei der Flächenaufteilungen werden die Wünsche und Anregungen weiterer Bischofsheimer Vereine berücksichtigt, die ein Interesse an der Nutzung des Areals äußern.

4. Es wird ein Parkflächenkonzept für größere Sportveranstaltungen wie z.B. das jährliche Herbert Jacobi-Turnier in die Konzeptentwicklung einbezogen.

5. Der Musikpavillon samt Vorplatz am Gänsseeweiher wird in die Konzeptentwicklung einbezogen. Eine mögliche Verwendung als Freiluftsporthalle sowie für weitere Open-Air-Veranstaltungen von z.B. für Kirchen, Vereinen, Theater- u. Musikgruppen, etc. ist zu berücksichtigen.“

Begründung:

Der Bedarf an zusätzlichen KiTa-Plätzen wird absehbar dazu führen, dass in Bischofsheim eine weitere KiTa errichtet werden muss. Der Festplatz kommt als möglicher Standort in Frage. Daher ist zunächst zu prüfen und zu entscheiden, wo perspektivisch die neue KiTa errichtet werden soll. Erst danach können die Planungen für den Festplatz fortgesetzt werden.
Sofern die Planungen fortgesetzt werden sind zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen. Der Festplatz liegt angrenzend zur Wohnbebauung und in fußläufiger Entfernung zu den Sportanlagen des FSV-Bischofsheim mit sehr guten Verkehrsanbindungen. Die Lage sollte dementsprechend vielseitig und optimal ausgenutzt werden. Eine zweite Bühne, die nicht einmal überdacht ist, macht in unmittelbarer Nähe zum Musikpavillon am Weiher wenig Sinn. Zudem werden Konzerte auf der geplanten Festplatzbühne erwartungsgemäß zu Beschwerden der Anwohner in der Friedhofstraße führen. Des Weiteren sollten auch Stell- u. Lagerflächen für anderer Vereine z.B. Vereinsring im Gesamtkonzept berücksichtigt werden. Die Freiflächen sollten idealerweise bei Großveranstaltungen auch als Parkraum für Busse und PKW’s genutzt werden können. Diese Aspekte sollten in einer Überarbeitung des bestehenden Konzepts einfließen.