Gemeinsamer Änderungsantrag zum Klimaschutzkonzept

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Maßnahmen des als Anhang 1 beigefügten Umsetzungskonzeptes 2021+ (dort: Baustein 1) nach den folgenden Maßgaben umzusetzen:
    • Umgesetzt werden zunächst die Maßnahmen des Konzeptes, die einen quantifizierten Effekt der THG-Einsparungen in T/Jahr ausweisen unter Beachtung der dargestellten Priorisierung.
    • Das übergreifende Thema ‚Netzwerken & Zusammenarbeit‘ wird als Aufgabe der laufenden Verwaltung kontinuierlich weiterverfolgt und aus dem Konzept herausgenommen.
    • Das übergreifende Thema ‚Klimaanpassung‘ wird umgesetzt und nach Erstellung einer entsprechenden Vorlage als eigenständige Aufgabe aus dem Klimaschutzkonzept herausgelöst und bearbeitet.
  2. Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt, den Maßnahmenplan (Baustein 2) gemäß den Beschlüssen der STVV vom 20.9.2021 weiter zu entwickeln und dem Ausschuss für Klima-Energie und Umwelt wieder im 1. Quartal 2022 vorzulegen. Zur Weiterentwicklung gehören auch Annahmen über Laufzeiten bei Anschaffungen und mehrjährigen Maßnahmen.
  3. Die Umsetzungsmaßnahmen im Konzept sind durchgehend zu nummerieren. Über ihre Durchführung und Wirkungseinschätzung ist im AFKEU zunächst halbjährlich zu berichten.
  4. Die Klimaförderrichtlinie ist analog weiter zu entwickeln und systematisch in das Umsetzungskonzept einzubeziehen.
  5. Der Baustein 2 (Kommunikation) soll im Ausschuss für Klima-Energie-Umwelt getrennt beraten werden.

Begründung:

Das überarbeitete Konzept zeigt eine positive Weiterentwicklung und weist für zahlreiche konkrete Einsparungswerte an CO2 auf. Deshalb sollen diese quantifizierten Maßnahmen als erstes umgesetzt werden. Dabei ist die vom Magistrat vorgeschlagene Priorisierung zu berücksichtigen. Damit kann ein konkreter Erfolg der Umsetzung des Konzeptes gemonitort werden. So kann die Verwaltung fokussiert handeln.
Weiterhin sind in dem Konzept Maßnahmen ausgewiesen, die zur Regelaufgabe der Verwaltung gehören und nicht erst deswegen ausgeführt werden, weil das Konzept beschlossen wird. Deshalb sollen diese Maßnahmen aus dem Konzept herausgelöst werden.
Schließlich ist zwischen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu unterscheiden. Während der Klimaschutz darauf abzielt, einen Klimawandel zu verhindern, mindestens jedoch zu mindern, zielt die Klimaanpassung darauf ab, mit den Folgen des Klimawandels umzugehen. Dies stellt eine andere Aufgabenstellung dar, die getrennt zu bearbeiten ist. Sie ist von der Verwaltung entsprechend eigenständig zu bearbeiten.
Teilweise – insbesondere im Blick auf die indirekten Maßnahmen oder auch auf vorgeschlagene zu schaffende Stellen – sind die Beschlüsse der STVV vom 20.9.2021 noch nicht berücksichtigt worden. Das kann und soll in der Folge weitergeführt werden.
Der Baustein 1 (Maßnahmen) ist konzentriert auf Maßnahmen mit konkreter quantitativ abschätzbarer Wirksamkeit in direkter oder indirekter Weise. Begleitende Informations- und Kommunikationsarbeit ist im Baustein 2 genannt und soll getrennt diskutiert werden.