Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU, SPD und FDP zur Vorlage Bebauungsplan „Zwischen Zeppelinstraße, Berliner Straße und Kennedystraße“
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussvorlage Drucksache 0783/2022 (Bebauungsplan „Zwischen Zeppelinstraße, Berliner Straße und Kennedystraße in der Gemarkung Dörnigheim, OPEL_ECK) wird durch folgende Vorlage geändert:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 1).
2. Der Magistrat wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger zur verhandeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung bis Februar 2023 vorzulegen. Die Grundsätze für städtebauliche Verträge der Stadt Maintal (Drucksachen-Nr.: 2129/2021) finden bei diesem Vorhaben Anwendung. Zudem orientiert sich der Magistrat bei den Verhandlungen an den Vorgaben für einen städtebaulichen Vertrag im Sinne der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Juli 2022 unter Drucksachen-Nr.: 0580/2022.
3. Über die Anregungen und Hinweise der Stellungnahmen wird nach Beschlussfassung des städtebaulichen Vertrags gemäß obiger Ziffer 2 entsprechend den Beschlussempfehlungen in der Abwägung entschieden (siehe Anlage 1).
4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird nach Beschlussfassung des städtebaulichen Vertrages gemäß obiger Ziffer 2 beschlossen (Offenlagebeschluss § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch).