Freier Träger für KiTa am Realgelände

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah mit einer Marksondierung für den Betrieb der auf dem ehemaligen Real-Gelände geplanten KiTa durch einen Freien Träger einzuleiten. Hierbei ist zu unterstellen, dass die Räumlichkeiten dem Freien Träger von der Stadt zur Verfügung gestellt werden und dies in der Förderung entsprechend berücksichtigt wird.
Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt, in dem mit dem Investor Instone abzuschließenden Mietvertrag über die Räumlichkeiten die Möglichkeit vorzusehen, dass diese von der Stadt an einen Freien Träger untervermietet werden können.

Begründung:

Im städtebaulichen Vertrag mit Instone zur Entwicklung ist vereinbart, dass der Investor Räumlichkeiten für eine KiTa vorsieht, die der Stadt vermietet werden. Damit stehen in absehbarer Zeit der Stadt (vorerst kostengünstige) Räumlichkeiten zum Betrieb einer weiteren Kita zur Verfügung. In dem noch abzuschließenden Mietvertrag kann geregelt werden, ob die Räumlichkeiten von der Stadt an den künftigen Träger (ggf. als Untermieter) weitervermietet werden können. Diese Option soll vorgesehen werden, um die bestmögliche Flexibilität der künftigen Nutzung zu erreichen.

Es besteht von Seiten der Stadt kein Zwang, dass diese KiTa durch die Stadt betrieben wird. Vielmehr ist es sinnvoll, wenn nicht gar geboten, im Sinne einer breiten Aus-wahl an Trägerformen auch Freie Träger in Maintal die Möglichkeit zu geben, ein Be-treuungsangebot zu machen. Daher soll der Magistrat schon jetzt am Markt sondie-ren, ob ein Freier Träger bereit wäre, die entstehende Kita zu betreiben. In diesem Fall könnte der Freie Träger frühzeitig in die Planungen eingebunden werden und die KiTa so mitgestalten.

Der Vorteil eines Freien Trägers ist neben dem breiteren konzeptionellen Angebot auch, dass dieser nochmals andere Möglichkeiten hat, qualifizierte Erziehende zu rekrutieren. Zugleich wird damit der Personalaufbau bei der Stadt gebremst. Quali-tätseinbußen sind nicht zu befürchten, da die Freien Träger an die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen gebunden sind, wie die Stadt als Träger.