Fortsetzung der beschlossenen Vorgehensweise zur Stadtentwicklung

Änderungsantrag zu TOP 25 der Stadtverordnetenversammlung am 30.05.2016

Fortsetzung der beschlossenen Vorgehensweise zur Stadtentwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt verändert:

Ziffer 1 des Antrags erhält folgende Fassung:
„Der Magistrat legt in Übereinstimmung mit den Beschlüssen zu Drucksache 1331/2014 und 1888/2015 der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im September 2016 einen „Stadtentwicklungsplan“ zur Beratung und Beschlussfassung vor. In diesem Plan sind auch Aussagen zum künftigen Wohnungsbau einschließlich des sozialen Wohnungsbaus und des Baus von Wohnungen für geringer Verdienende und Flüchtlinge, der Entwicklung der Gewerbegebiete und der Entwicklung der städtischen Infrastrukturen abzubilden.
Weiterhin stellt der Magistrat in den Haushaltsentwurf 2017 und dem Entwurf des Investitionsplans 2017-2020 die erforderlichen Mittel zur Realisierung der im Stadtentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen ein.“
Ziffer 2 wird wie folgt ergänzt:
„Die Aufstellung wird der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung im September 2016 vorgelegt.“
Ziffer 3 erhält folgende Fassung:
„Neue Aufstellungsbeschlüsse und Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne werden erst nach Beschlussfassung über den „Stadtentwicklungsplan“ der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Die Arbeiten an laufenden Bebauungsplanverfahren werden fortgeführt und sind im Rahmen des „Stadtentwicklungsplan“ zu berücksichtigen.“
Ziffer 4 erhält folgende Fassung:
„Der Beschluss 2012/2016 vom 22.05.2016 – Bruno Dressler Straße wird aufgehoben.“
Ziffer 5 wird wie folgt ergänzt:
„Dieser Entwurf stellt eine Überarbeitung des geltenden Masterplans unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen dar. Hierbei sind auch Aussagen zur Unterbringung anerkannter Asylbewerber zu treffen.
Darüber hinaus erarbeitet der Magistrat ein Konzept zur Integration der Flüchtlinge, dass der Stadtverordnetenversammlung bis 30. September 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen ist. In die Beratungen zu diesem Konzept sind auch der AK Asyl und die mit der Betreuung von Flüchtlingen in Maintal befassten Institutionen und Vereine einzubeziehen.“
Es wird eine neue Ziffer 6 mit folgender Fassung ergänzt:
„Der Beschluss 2059/2016 vom 23.03.2016 wird aufgehoben.
Es erfolgt keine Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des Festplatzes. Die künftige Nutzung des Geländes wird im Rahmen des „Stadtentwicklungsplans“ festgelegt.“

Begründung:

Zu 1:

Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits umfassende Beschlüsse zur Stadtentwicklung gefasst und vorgesehen, im 3. Quartal 2016 über einen Stadtentwicklungsplan zu entscheiden. So heißt es in der einstimmig beschlossenen Drucksache 1888/2015:

„Auf der Basis von Szenario 4 und den zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen (z.B. zur Sportanlage „Dicke Buche“), unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Beiräte und der Stadtleitbildgruppen sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der am 3.11.2015 durchgeführten Arbeitsgruppe der Fraktionen und des Magistrates sollen die Grundlagen für einen Stadtentwicklungsplan erarbeitet werden. Hierbei sind ggf. zu Einzelthemen mögliche Alternativen aufzeigen und Vorschläge für eine zielgerichtete Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause 2016 zur Entscheidung vorzulegen.“

Es besteht daher kein Grund, die Entscheidungen über die Stadtentwicklung in Maintal erneut zu verzögern und zudem durch weitere kostenwirksame Gutachten und Studien erneute Planansätze zu generieren. Jetzt ist es vielmehr an der Zeit, die vorliegenden Planungsansätze zu einem Konzept zu verbinden und als „Stadtentwicklungsplan“ zu verabschieden. Darauf aufbauend können dann die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2017 abgebildet werden.

Zu 2:

Die Vorlage der Aufstellung über die Grundstücke sollte mit einem konkreten Zieldatum versehen werden. ‚Damit besteht die Möglichkeit Folgeentscheidungen für den Haushalt 2017 zu treffen.

Zu 3:

Vor einer Verabschiedung des Stadtentwicklungsplans ist es nicht sinnvoll, neue Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne zu beschließen, da diese möglicherweise im Widersprich zu dem Plan stehen könnten. Damit werden Fehlplanungen vermieden. Laufende Bebauungsplanverfahren hingegen sollten fortgeführt werden und sich im Stadtentwicklungsplan wiederfinden, um auch hier Fehlplanungen zu vermeiden. Die im Ursprungsantrag vorgeschlagene Formulierung bedingt einen sofortigen Stop aller Bebauungsplanverfahren, um die Verschwendung von Steuermittel durch Fehlplanungen zu vermeiden, wenn der Stadtentwicklungsplan später andere Ziele verfolgt, als sie in den Bebauungsplanverfahren abgebildet werden.

Zu 4:

Die Maßnahme Bruno Dressler Straße war nicht Gegenstand des Masterplan Asyl und ist – auch angesichts der nicht vorhandenen Anschlussnutzung des Gebäudes – nicht sinnvoll. Daher sollte sie gestoppt werden.

Zu 5:

Ein kurzfristig erstellter Masterplan 2.0 kann nur eine Aktualisierung des bestehenden Masterplans Asyl darstellen und noch keine hinreichenden Ausführungen zur Integration der Flüchtlinge enthalten. Letztere sind in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Institutionen und Vereine zu entwickeln, insbesondere mit dem AK Asyl. Hierfür wird eine angemessene Beratungszeit benötigt. Davon unabhängig kann eine Anpassung der geplanten baulichen Maßnahmen im Masterplan bereits im Juli 2016 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

Zu 6:

Entgegen den ursprünglichen Überlegungen im Masterplan Asyl zeigt sich, dass die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf einem Teilgelände des Festplatzes am Fechenheimer Weg keine geeignete Lösung darstellt. Dies gilt vorerst auch für Überlegungen, dort langfristig ein Wohngebiet zu entwickeln. Daher ist der vom HuFiA am 23.03.2016 getroffene Beschluss aufzuheben.

Weiterhin ist zur Deckung des möglichen, mittlerweile geringeren Bedarfs an Unterkünften eine Lösung auf dem städtischen Grundstück an der Siemensallee möglich. Die dafür erforderlichen Mittel können – durch Umschichtungen – im Nachtragshaushalt 2016 bereitgestellt werden.