Fortgang der Planung beim Real-Gelände
Änderungsantrag zu TOP 12
Die Vorlage wird wie folgt geändert:
Punkt 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Planung wird weitergeführt auf der Grundlage der nördlichen Planung der Alternative Landschaftshügel (Kennedystraße zugewandte Seite) und der südlichen Planung der Alternative Schmetterling (Wingertstraße zugewandte Seite) unter Berücksichtigung folgender Punkte:“
In Punkt 1 werden nach Ziffer c folgende neuen Ziffern d bis f eingefügt und die bisherige Ziffer d wird zu Ziffer g:
„d. Der Alte Kesselstädter Weg wird bereits als Baustraße und später als Verkehrsstraße als Einbahnstraße ostwärts geplant.
e. An einer durch eine verkehrliche Untersuchung festzulegenden Stelle (Einmündung verlängerter Alter Kesselstädter Weg oder Einmündung Wingertstraße) ist in beide Fahrtrichtungen eine Bushaltestellte mit überdachtem Wartehäuschen mit einem durch eine Lichtsignalanlage gesicherten Übergang auf Kosten des Investors zu errichten. Der Geltungsplan des Bebauungsplans wird um diese Flächen erweitert.
f. Bei der Planung der Gebäude sollen ausreichend kleine Wohnungen für Singles eingeplant werden, um den steigenden Bedarf zu bedienen.“
Nach Punkt 2 wird ein neuer Punkt 3 eingefügt mit dem Wortlaut:
„Mit der Magistratsvorlage zum nächsten Verfahrensschritt im Bebauungsplanverfahren wird eine explizite Darstellung und Auslegung der technischen Infrastruktur vorgelegt.“
Die Punkte 3 bis 6 der Ursprungsvorlage werden zu Punkt 4 bis 7.
Begründung:
Die drei vorgelegten Alternativen des Investors stellen eine wesentliche Verbesserung der Planung dar und sind weitgehend an den geltenden integrierten Stadtentwicklungsplan angepasst. Trotz der Überschreitung der Vorgabe einer Bebauung von 45 WE/Ha. ist diese Planung noch vertretbar. Allerdings überzeugt keine der Planungen in Gänze. Vielmehr ist die Lösung in einer Kombination der Planungen Landschaftshügel (nördlicher Bereich) und Schmetterling (südlicher Bereich) zu sehen. Dies sorgt für eine aufgelockerte Bebauung. Dem ist der Magistrat zwar schon entgegen gekommen durch seinen Beschluss zur Verkehrsführung. Diese Stoßrichtung wird durch diesen Änderungsantrag weitergeführt.
Die Verkehrsuntersuchung zeigt, dass eine west-ost-Verkehrsführung als Einbahnstraße im Alten Kesselstädter Weg notwendig ist, um den Verkehr geordnet abwi-ckeln zu können. Die Verkehrsuntersuchungen und die Stellungnahme der SVM zeigen, dass eine weitere Anbindung des Quartiers mit dem Bus entlang der Kesselstädter Straße sinnvoll sein kann. Dazu bedarf es einer zusätzlichen Bushaltestelle (in beide Fahrtrichtungen), die vom Investor als Infrastrukturbeitrag zu erstellen ist.
Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass ein zunehmender Bedarf an Singlewoh-nungen besteht. Diesem Bedarf soll in dem Planungsgebiet Rechnung getragen werden. Außerdem muss die Infrastrukturplanung auf die künftige Nutzung abgestimmt sein. Dies sollte im weiteren Verfahren durch eine geeignete Planung nachgewiesen werden, die der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen ist.