Festlegung des Wahltermins für das Bürgermeisteramt

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussfassung wird wie folgt ergänzt:
In Ziffer 1 wird eingesetzt: „Tag der Bundestagswahl 2021“
In Ziffer 2 wird eingesetzt: „zweite Sonntag nach dem Tag der Bundestagswahl 2021“

Begründung:
Es ist Sinnvoll die Wahlen zum Bundestag und für das Bürgermeisteramt zusammen zu fassen, um die Bürger nicht unnötig oft an die Wahlurne zu rufen und zugleich auch die Kosten für die Durchführung der Wahlen zu minimieren. Deshalb ist von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Wahlen zu verbinden und dabei das eigentliche Wahlfenster zu überschreiten.
Die Bundestagswahl wird voraussichtlich am 19. oder 26.09.2021 stattfinden, so dass die Stichwahl dann am 3. oder 10.10.2021 stattfinden würde.