FDP fragt nach Höhe der freiwilligen Leistungen der Stadt Maintal

Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

im Haushaltsentwurf 2012/13 wird wie in den Vorjahren dargestellt, dass eine Reihe von Leistungen, die die Stadt erbringt, auf freiwilliger bzw. vertraglicher Basis beruhen und nicht auf gesetzliche Vorgabe zurück gehen. Allerdings wird nicht ersichtlich, wie hoch diese Leistungen sind und in welchem Maße diese Leistungen zur Konsolidierung des Haushaltes zurück gefahren werden können.

Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:

  1. Welche Leistungen im Haushaltsentwurf 2012/13 beruhen auf freiwilliger Entscheidung der Maintaler Stadtverordnentenversammlung und basieren nicht auf gesetzlichen Vorgaben?
  2. Welche Kosten werden im Haushalt für diese Leistungen angesetzt?
  3. Welche Erlöse stehen diesen Kosten entgegen?
  4. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Zeit könnten diese Leistungen zurück gefahren werden?
  5. Welche personellen Auswirkungen hätte ein Zurückfahren dieser Leistungen für die Stadtverwaltung bzw. die städtischen Betriebe?