Ergänzungsantrag zu TOP 9 (Satzung zu Fraktionsmitteln)

Der Satzungsentwurf wird wie folgt ergänzt:

  1. Es wird ein neuer §5c Eingeführt:
    „§5c Sitzungsunterlagen
    Allen Stadtverordneten, auf vorherigem Wunsch, sowie den Fraktionen werden jeweils ein Exemplar der Entwürfe des Haushalts in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Satz eins gilt unabhängig von der Entscheidung des oder der Stadtverordneten, auf papiergebundene Unterlagen zu verzichten.“
  2. Es wird ein neuer §6a eingeführt:
    „§6a Personal
    Fraktionen können zur Unterstützung ihrer Arbeit Personal anstellen, die aus den Zuwendungen bezahlt werden. Die Anstellungsverträge sind dem Büro der Gremien in Kopie zur Verfügung zu stellen. Das Anstellungsverhältnis kann auch mit Stadtverordneten geschlossen werden.“

Begründung:

Im Rahmen der Einbringung des Haushaltes 2024 hat sich gezeigt, dass die Satzung zur Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen diese bezüglich der Bereitstellung von gedruckten Exemplaren des Haushaltes unterschiedlich interpretiert werden kann. Daher soll durch den neuen §5c klargestellt werden, dass alle Stadtverordneten und Fraktionen jeweils einen gedruckten Haushaltsentwurf erhalten.

Darüber hinaus soll geregelt werden, dass die Fraktionen auch Personal anstellen können. Dabei soll ausdrücklich zugelassen werden, dass Stadtverordnete angestellt werden können. Hierbei handelt es sich angesichts der verfügbaren Mittel um geringfügige Beschäftigungen.