Ergänzung des Antrags zum Ankauf der Photovoltaikanlagen
Ergänzung des Antrags zu TOP 19
Die Vorlage wird um ein neuer Punkt 3 ergänz und der bisherige Punkt 3 wird zu Punkt 4:
„4. Ebenfalls werden die Folgen für die GuV und die Bilanz der MWG dargestellt.“
Im bisherigen Punkt 3 werden hinter dem Wort „Wirtschaftlichkeitsprüfung“ die Worte „im Gesamtkonzern Stadt“ ergänzt.
Begründung:
Der Ankauf der Photovoltaikanlagen hat nicht nur für die Stadt, sondern auch für die MWG wirtschaftliche Folgen, insbesondere durch den Verlust von Kapazitäten zur eigenen Stromproduktion, die vermarktet werden können. Dies ist bei der Prüfung zu berücksichtigen und in die Abwägung aufzunehmen, damit sich die Stadt nicht über Gebühr zu Lasten seiner Gesellschaften besserstellt.