Ergänzung der Vorlage zum Sanierungsfahrplan Klimaneutralität

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussfassung wird wie folgt ergänzt:

Es wird eine Ziffer 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„3) Zu jeder durchzuführenden Maßnahme wird mit der Beschlussvorlage eine Berechnung vorgelegt, wieviel CO2 pro € Investitionssumme eingespart wird. Hierbei ist neben dem eingesparten CO2 im Betrieb auch das zusätzlich verbrauchte CO2 für die Durchführung der Investition einschließlich der Herstellung der verwendeten Materialien zu berücksichtigen. (Netto-CO2-Reduktion)“

Begründung:

Klimaschutzmaßnahmen sind nur dann sinnvoll, wenn zum einen eine tatsächliche CO2-Reduktion über den Lebenszyklus erreicht wird und zum anderen diese Reduktion zu akzeptablen Kosten erreicht werden kann. Dies muss Bestandteil einer Abwägung bei jeder Investition sein und muss deshalb in den Beschlussvorlagen ausgeführt werden. Damit sollen Investitionen vermieden werden, wenn durch alternative Investitionen ein weit höherer Wirkungsgrad bei der Einsparung von CO2 je investiertem Euro erzielt werden kann.