Entwicklung des Berghof-Geländes

Neufassung der Beschlussvorlage

Die Beschlussvorlage wird wie folgt neu gefasst:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Am Berghof“ in der Gemarkung Wachenbuchen, Flur 22 tlw. im Regelverfahren mit Umweltprüfung wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch). Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (§ 4 Baunutzungsverordnung). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans geht aus dem beigefügten Übersichtsplan hervor (Anlage 1).
  2. Das städtebauliche Konzept Variante B (Anlagen 3 und 6) wird mit nachfolgenden Änderungen als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen:
    a. Die Konzeption wird dahingehend angepasst, dass die zu bebauenden Flächen für den Wohnungsbau nach folgender Aufteilung erfolgt: 30 Prozent für den geförderten Wohnungsbau (2/3 für den ersten Förderweg, 1/3 für den zweiten Förderweg), 20 Prozent für den gemeinschaftlichen und/oder genossenschaftlichen Wohnungsbau, 50 Prozent für den Eigenheimwohnungsbau (Geschosswohnungen, Doppelhäuser, Einfamilienhäuser).
    b. Mindestens 10 Prozent der gesamten Fläche des Baugebietes sind als öffentlich zugänglicher Raum mit ausgeprägter Aufenthaltsqualität zu gestalten. Ein Quartiersplatz sowie die Spiel- und Freizeitplätze sind im westlichen Bereich des Baugebietes als Verbindungsstelle zur bestehenden Wohnbebauung zu realisieren.
    c. Bei der Erschließung ist eine zweite Straßenanbindung des Geländes über den nördlichen Feldweg an das überörtliche Straßennetz vorzusehen, die mindestens als Einbahnstraße genutzt werden kann.
    d. Der Beschluss Drucksache 1437/2019 vom 26.08.2019 wird umgesetzt und in die Planungen integriert. Hierfür wird die Planung des Bereichs „Seniorenwohnen“ der Konzeption Variante C (Anlage 4) als Grundlage für die weitere Planung aufgenommen.
  3. Der Magistrat wird in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der MIG aufgefordert, ein Konzept für die Vergabe der Grundstücke, für die Gestaltung der Gebäude und Möglichkeiten unterschiedlicher Wohnformen zu entwickeln und dieses der Stadtverordnetenversammlung Maintal bis September 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei wird berücksichtigt:
    a. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach dem Wohnraumförderkonzept der Stadt Maintal. Dieses ist umgehend der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Grundstücke für den Eigenheimwohnungsbau und den gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau werden ausschließlich an Private oder Bauherrengemeinschaften vergeben.
    b. Die Gestaltung der von der MIG zu errichtenden Gebäude erfolgt über einen studentischen Gestaltungswettbewerb. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden der Stadtverordnetenversammlung zu Auswahl und Beschlussfassung vorgelegt.“

Begründung:
Der vorliegende geänderte Antrag greift die Diskussion in den Ausschüssen auf und konkretisiert das weitere Vorgehen auf Grundlage der vom Magistrat vorgelegten Beschlussempfehlung. Dadurch werden klare Vorgaben zum städtebaulichen Konzept, zur gestalterischen Entwicklung und zur Aufteilung der Wohnformen gemacht.