Entschädigung von Teilnehmern am Gestalltungsbeirat
Änderungsantrag zu TOP 11 der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2020
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussfassung wird wie folgt ergänzt:
„Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates sowie die Teilnehmer der Stadt erhalten eine Aufwandsentschädigung gemäß §2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Maintal.“
Begründung:
Bei den geplanten Sitzungen handelt es sich um Workshops im Sinne der Entschädigungssatzung, für die nicht nur die Mitglieder des Gestaltungsbeirates der Architektenkammer zu entschädigen sind, sondern auch alle Teilnehmer, die von der Stadt entsandt werden. Da es sich faktisch um eine städtische Veranstaltung handelt, ist die städtische Entschädigungssatzung anzuwenden. Eine finanzielle Privilegierung der Mitglieder aus der Architektenkammer ist nicht geboten und daher abzulehnen.