Einsatz von Wasserkraftanlagen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird wie folgt geändert:
Der Magistrat bzw. die MWG werden aufgefordert, im Gespräch mit den Betreibern der Wasserkraftanlage in der Staustufe Maintal-Dörnigheim prüfen, in wie weit und zu welchen Bedingungen, die dort installierte Stromerzeugungsanlage (Turbine)
erneuert und leistungsfähiger ausgestaltet werden kann und/oder zusätzliche Turbinen installiert werden können. Dabei ist die Umstellung auf Mittel-, Spitzenoder Regellast ebenfalls zu untersuchen. Die Eigentums- und Wirtschaftssituation ist aufzuzeigen.

Begründung:

Verhandlungen aufzunehmen bedeutet gleichzeitig eine Bereitschaft zur Kostenbeteiligung seitens der Stadt Maintal oder MWG. Diese Aussage sollte man erst nach einträglicher Prüfung tätigen. Die Regelung erneuerbarer Energien ist ein
Kernproblem der sogenannten Energie“wende“. Wasserkraft kann hier ausgleichend wirken. Zudem sind die Eigentums- und Wirtschaftsverhältnisse darzustellen um den wahren Mittelbedarf ersichtlich zu machen.