Einheitliches Genehmigungsverfahren für Rechenzentrum in Dörnigheim

vom

Ergänzung des Beschlussvorschlags zum städtebaulichen Vertrag EdgeConnex

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Es werden weitere Punkte ergänzt:

„Der Magistrat wird beauftragt, gegenüber den zuständigen Genehmigungsbehörden die Auffassung zu vertreten, dass es sich bei dem geplanten Rechenzentrum mit eigener Energieversorgung um ein Gesamtvorhaben handelt, dass einer einheitlichen Genehmigung zuzuführen ist.

Der Magistrat wird beauftragt, sich bei den zuständigen Genehmigungsbehörden dafür einzusetzen, dass das Gesamtvorhaben (Rechenzentrum und Energieerzeugungsanlagen) in einem Verfahren nach §§4 und 10 BImschG für eine Großfeuerungsanlage gemäß Ziffer 1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImschG-Verordnung durchzuführen. Die Offenlage der Unterlagen soll digital auf der Internetseite der Stadt Maintal erfolgen. Zu Beginn der Offenlage führt der Magistrat eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Projekt durch. Die zuständige Behörde ist zu ersuchen, einen etwaig erforderlichen Erörterungstermin in Maintal durchzuführen.

Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des rechtlich zulässigen kein Einvernehmen zu Bauanträgen zu dem Rechenzentrum in Dörnigheim zu erteilen, bevor das zu wählende Genehmigungsverfahren festgelegt wurde.“

Begründung:

Das geplante Rechenzentrum in Dörnigheim ist ein wichtiger Bestandteil der Digitalen Infrastruktur. Daher steht die Stadtverordnetenversammlung dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Die besonderen Rahmenbedingungen des Projektes von EdgeConnex in Dörnigheim erfordern aber ein einheitliches Genehmigungsverfahren, das auch das Erfordernis der Energieversorgung durch Gaskraftwerke umfasst. Hierbei ist eine angemessene Beteiligung der Maintaler Bürger und Bürgerinnen im Genehmigungsverfahren zu beachten, um die Akzeptanz für das Projekt zu schaffen. Die derzeitige Aufteilung der Genehmigung in mehrere Verfahren für Rechenzentraum, Energieversorgung und Notstromversorgung ist nicht zweckdienlich, da das geplante Rechenzentrum nur mit der Energieversorgung funktionsfähig ist. Das bisherige Scoping-Ergebnis sieht hier eine Aufteilung der Genehmigungsverfahren vor.

Für Gaskraftwerke in der hier vorgesehenen Größenordnung sind nach BImschG Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Auch ist es nicht zulässig, das Vorhaben in Teilgenehmigungen zu zerteilen, um die Genehmigungsvoraussetzungen abzuschwächen. Vor diesem Hintergrund soll der Magistrat ein Genehmigungsverfahren nach §§ 4 und 10 BImschG einfordern und die Beteiligung der Maintaler durch eine digitale Offenlage und Informationsveranstaltung ermöglichen.

Darüber hinaus soll der Magistrat – soweit rechtlich zulässig – nicht durch vorherige Erteilungen von Ausnahmegenehmigungen zum bestehenden Bebauungsplan bereits Tatsachen schaffen, die später nicht mehr zurückgeholt werden können.