Einführung einer Abgabemenge bis 3cbm beim Wertstoffhof
Die Satzungsvorlage wird wie folgt geändert:
In §1 wird in der Änderung von §1 Abs. 6 im Abschnitt „Wertstoffhof Maintal, Kleinanlieferer“ ergänzt:
„PKW
Kofferraum oder Dachgepäckträger oder Kleinanhänger ab 1.000 bis 3.000 Liter Volumen: 30,00€“
Begründung:
Es soll ermöglicht werden voluminöse Kleinanlieferungen unter 200 Kg aber mit mehr als 1.000 Liter Umfang am Wertstoffhof in Maintal durchzuführen. Hierzu ist eine erhöhte Gebühr in vergleichbarer Größenordnung von sonstigen Anlieferungen unter 200 Kg zu erheben. 3.000 Liter entsprechend auch dem Volumen, dass im Rahmen der Abholung von Sperrabfall mitgenommen wird.
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