Ein ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen ist Kinder- und Elternrecht

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Schwierige Personallage beim Personal bei den städtischen Kindertagesstätten und den freien Trägern unter anderem auf die nicht zeitgemäßen Ausbildungs- und Betriebsvorschriften zurückzuführen ist, die vom Land Hessen vorgegeben werden. Sie unterstützt den Magistrat in seinen Bemühungen, hier eine Änderung herbeizuführen und fordert den Hessischen Landtag auf, aktiv im Sinne der Kinder und Eltern zu werden.
- Die Stadtverordnetenversammlung hält fest, dass das Angebot von ausreichenden KiTa-Plätzen in Maintal elementar für einen frühzeitigen Einstieg in die frühkindliche Bildung ist und damit die Bildungs- und Zukunftschancen für alle Kinder steigert. Zugleich ermöglicht ein breites Angebot an Kita-Plätzen die angemessene und selbstbestimmte Teilhabe der Eltern am beruflichen Leben in dem jeweils von den Eltern gewünschtem Umfang.
- Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass in den städtischen Kitas mindestens 6 Gruppen vorgehalten werden, die ein 10-Stunden-Angebot der Betreuung bieten. In jedem Stadtteil soll mindestens eine Gruppe vorgehalten werden. Die Plätze müssen für die Eltern gesichert als Planungsgrundlage für die gesamte Zeit des Kitabesuchs der Kinder bis zum Schuleintritt bereitstehen. Es ist ein Angebot einer Betreuung von 2x8Stunden und 3×10 Stunden als Wochenpaket mit festen Tagen für die 8-Stunden-Betreuung vorzuhalten.
- Der Magistrat wird aufgefordert, auf Grundlage der geltenden Gebührenordnung für den Kita-Besuch ein Gebührenmodell zu entwickeln, bei dem die Inanspruchnahme eines 10-Stunden-Platzes mit relativ höheren Gebühren zu vergüten ist als ein Kita-Platz mit weniger Stunden. Die geltende Sozialstaffelung ist hiervon unberührt.
Begründung:
Die grundlegende Bedeutung von Kita-Plätzen für die frühkindliche Bildung und die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist weithin unbestritten. Gleichzeitig ist das Angebot von Kitaplätzen, auch mit langen Öffnungszeiten ein Grundpfeiler der Gleichberechtigung. Er ermöglicht beiden Eltern wie auch Alleinerziehenden eine Teilhabe an der eigenen beruflichen Entwicklung in dem Maße, wie diese es selbst wünschen, vom Verzicht auf eine eigene berufliche Zeit über die Arbeit in Teilzeit bis hin zur Arbeit in Vollzeit. Deshalb legt die Stadt zu Recht auf dieses Politikfeld ein so hohes Augenmerk. Trotz der finanziellen Belastungen der Stadt darf es hier keine Änderung geben. Es gibt keinen „Notstand“, der diese staatliche Leistung in Frage stellen darf. Es ist die Aufgabe von Stadt und Land die Voraussetzungen zu erfüllen, um diese Leistung zu erbringen. Insbesondere das Land hat über Jahre diese Aufgabe nicht im gebotenen Maß erfüllt.
Um den Alleinerziehenden und den gemeinsam erziehenden Eltern die Möglichkeit zu bieten, einem Vollzeitberuf nachzugehen, ist ein ausreichendes Angebot an 10-Stunden-Plätzen in den städtischen Kitas vorzusehen. Durch die Einrichtung von 6 festen Gruppen, die diese Betreuung anbieten, ist zunächst ein ausreichendes Angebot gegeben. Dieses muss verlässlich für die gesamte Zeit der Betreuung der Kinder in den Kitas bis zum Schuleintritt vorhanden sein. Durch das Angebot einer Kombination von 8- und 10-Stunden-Betreuungen an im Vorfeld festgelegten Tagen besteht die Möglichkeit, auch eine geringere Betreuungszeit bei gleichzeitiger Reduktion des Bedarfs an Erziehenden zu Verfügung zu stellen.
Das Angebot eines 10-Stunden-Kitplatzes bietet den Eltern die Möglichkeit ein höheres Einkommen zu erzielen als in Teilzeit. Der Anteil am frei verfügbaren Einkommen nach Abzug von Fixkosten (z.B. Miete, Versicherungen) ist damit höher. Daher ist es gerechtfertigt, dass die Gebühren für diese Plätze mit langer Betreuungszeit auch höher sind, zumal die Kosten ebenfalls höher sind als bei den kürzeren Betreuungszeiten. Eine entsprechende Anpassung der Gebührenordnung ist somit zu entwickeln, wobei die Sozialstaffel nicht in Frage gestellt wird.