Dunkelzonen in Maintal

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Ziffer 2a wird wie folgt neu formuliert:
„Die in den Dunkelzonenübersichten mit grün und gelb markierten Straßenzüge sind wie von der MWG vorgeschlagen in 2022, möglichst bis Oktober und damit vor Eintritt der dunklen Jahreszeit, zu ertüchtigen; die violetten Zonen gemäß Prioritätenplan der MWG. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Abstimmung mit der MWG im Laufe des zweiten Quartals 2023 einen Plan vorzulegen, wie mit den in Rot ausgewiesenen, aber noch nicht mit Abhilfemaßnahmen hinterlegten Straßenzügen verfahren werden soll (ergänzender Prioritätenplan).“

Begründung:

Die vorgelegten Pläne mit den Dunkelflächen liegen inzwischen mit der Vorlage vor, so dass eine Beschlussfassung in der jetzigen Formulierung nicht mehr korrekt ist. Vielmehr ist jetzt der nächste Schritt zu gehen und aufzuzeigen, wie und wann diese Dunkelflächen beseitigt werden können. Dies soll bis Juni 2023 geschehen, um etwaig erforderliche Budgets im Haushalt 2024ff. abbilden zu können. Mit den vorliegenden Prioritätenplan können die Maßnahmen 2022 und 2023 bereits ausreichend abgedeckt werden.