Dringlichkeitsantrag zum Bürgerhaus Bischofsheim

Aufhebung des Beschlusses Drucksache 2094/2021

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung widerruft nach §30 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Entscheidung, dass der Ausschuss für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Klimaschutz abschließend über die Angelegenheit in Drucksache 2094/2021 entscheidet.

Der Beschluss Drucksache 2094/2021 des Ausschusses für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Klimaschutz vom 02.02.2021 wird aufgehoben.

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzeptwettbewerb nach RPW für die Gestaltung des Bürgerhauses (Sanierung oder Neubau) durchzuführen und die Ergebnisse im November 2021 vorzulegen. Die Planung findet in einem zweistufigen Verfahren statt.

Begründung:

Angesichts der Länge der Planungszeit stellt sich die Frage, ob das Projekt in seiner jetzigen Form noch zeitgemäß ist und den Anforderungen an die Stadtentwicklung gerecht wird. Dies zu beurteilen ist Aufgabe der neu zu wählenden Stadtverordnetenversammlung. Dies gilt umso mehr, als das Projekt in der Bevölkerung höchst umstritten ist. Daher wird ein Verfahren nach den üblichen Regeln des RPW durchgeführt werden. Die Zweistufigkeit stellt sicher, dass es zu keinen Interessenskonflikten bei den Planern kommt.

Vor diesem Hintergrund ist der Beschluss des zuständigen Ausschusses durch die Stadtverordnetenversammlung aufzuheben. Dies geschieht dadurch, dass die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit gemäß §30 Abs. 3 der Geschäftsordnung an sich zieht.

Begründung der Dringlichkeit:

Mit dem Beschluss des zuständigen Ausschusses werden unumkehrbare Fakten geschaffen, wenn die Stadtverordnetenversammlung in dieser Sitzung die Angelegenheit nicht berät. Spätere andere Entscheidungen würden zu einem wirtschaftlichen Schaden der Stadt führen.