Dehnung des Zeitplans für die Prioritätenliste Spielplatzentwicklungsplan

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

Die Zeiträume zur Abarbeitung der Prioritäten (S. 84 des Spielplatzentwicklungsplanes) werden wie folgt verändert:

Priorität 1: 2020-2025

Priorität 2: 2026-2030

Priorität 3: 2031-2034

Der Magistrat wird aufgefordert, eine Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen vorzulegen und darzustellen, welche der Maßnahmen bereits im Investitionsplan abgebildet sind.

Begründung:

Aufgrund der zu erwartenden Belastungen des Haushaltes in den kommenden Jahren wird es erforderlich werden, den Investitionsplan zu strecken. Dies soll dadurch erfolgen, dass die Maßnahmen der Priorität 1 um zwei Jahre gestreckt werden und die der folgenden Prioritäten entsprechen um 2 Jahre verschoben werden. Ebenso ist eine Transparenz über die erwarteten Kosten für die Umsetzung des Plans herzustellen.