Dehnung des Zeitplans für die Prioritätenliste Spielplatzentwicklungsplan
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Die Zeiträume zur Abarbeitung der Prioritäten (S. 84 des Spielplatzentwicklungsplanes) werden wie folgt verändert:
Priorität 1: 2020-2025
Priorität 2: 2026-2030
Priorität 3: 2031-2034
Der Magistrat wird aufgefordert, eine Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen vorzulegen und darzustellen, welche der Maßnahmen bereits im Investitionsplan abgebildet sind.
Begründung:
Aufgrund der zu erwartenden Belastungen des Haushaltes in den kommenden Jahren wird es erforderlich werden, den Investitionsplan zu strecken. Dies soll dadurch erfolgen, dass die Maßnahmen der Priorität 1 um zwei Jahre gestreckt werden und die der folgenden Prioritäten entsprechen um 2 Jahre verschoben werden. Ebenso ist eine Transparenz über die erwarteten Kosten für die Umsetzung des Plans herzustellen.