Beratung durch den Landesrechnungshof

Der Magistrat wird beauftragt in Vorbereitung auf die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2025/26 das Angebot des Landesrechnungshof zur Kommunalberatung in Anspruch zu nehmen und über die Ergebnisse der Beratung gemeinsam mit den Beratern in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor Beschlussfassung über den Doppelhaushalt zu berichten.

Begründung:

Der Landesrechnungshof bietet Beratungen zur kommunalen Haushaltsführung, um aus externer Sicht Anregungen zur Verbesserung in der Verwaltung zu geben. Siehe hierzu auch unter https://rechnungshof.hessen.de/ueber-uns/landesbeauftragter-fuer-wirtschaftlichkeit-lw/kommunalberatung. Diese externe Sicht kann dazu beitragen, dass die städtischen Gremien weitere Anregungen erhalten, wie die angespannte Haushaltslage weiter verbessert werden könnte. Deshalb ist es sinnvoll dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.