Baurechtliche Würdigung zum Rechenzentrum einbringen
Ergänzung des Beschlussvorschlags der Grünen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
„Die Baurechtliche Würdigung dient als Grundlage für die Stellungnahme der Stadt in den erforderlichen Genehmigungsverfahren. Sollte eine Befassung der Stadtverordnetenversammlung während des Genehmigungsverfahrens aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, so bringt der Magistrat eigenständig die Stellungnahme ein.“
Begründung:
Die beantragte Würdigung dient der Feststellung der Position der Stadt Maintal in dem Genehmigungsverfahren für das Rechenzentrum in Dörnigheim. Daher solle sie auch in die Stellungnahme der Stadt einfließen. Da aufgrund der Kommunalwahl die Stadtverordnetenversammlung eine gewisse Zeit nicht Handlungsfähig ist, soll zur Fristwahrung im Genehmigungsverfahren die Würdigung auch eigenständig vom Magistrat eingebracht werden können.
