Austausch der rechtlichen Beratung zu den Rechenzentren

vom

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Es wird ein weiterer Punkt ergänzt:

„Der Magistrat wird beauftragt, für die rechtliche Beratung zum städtebaulichen
Vertrag und dem bevorstehenden Genehmigungsverfahren eine neue Kanzlei zu beauftragen.“

Begründung:

Die bisherige rechtliche Beratung durch den beauftragen Rechtsanwalt findet nicht
mehr das Vertrauen Stadtverordnetenversammlung. Insbesondere die Beratung zur
Vorkaufsrechtssatzung des Gewerbegebietes Maintal-West lässt Zweifel aufkommen, ob diese zum Vorteil für die Stadt erfolgt ist. Daher ist ein Wechsel bei der Beratung vorzunehmen.