Antrag zu TOP 9 der Tagesordnung der 18. Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2018 – Gebührensatzung Kitas

Ergänzung der Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

„Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Entscheidungen gemäß §12 (2) der Satzung sicherzustellen, dass Sorgeberechtigte, die nach der bis zum 31.07.2018 geltenden Satzung 135,60 € oder weniger zahlen mussten – unabhängig von der Betreuungsdauer – künftig keine Betreuungsgebühr mehr zahlen müssen und bei den anderen Sorgeberechtigten die Entlastung  mindestens 135,60 € beträgt.“

Begründung:

Die Übernahme der Beiträge für die ersten 6 Stunden der Betreuung durch das Land Hessen dürfen nicht dazu führen, dass die Stadt Maintal eine versteckte Gebührenerhöhung umsetzt. Deshalb müssen alle Eltern, die bisher Betreuungsgebühren entrichtet haben, unabhängig von der Dauer der Betreuung, um den vom Land übernommenen Betrag von 135,60 € entlastet werden.

Die bisher vorliegenden Berechnungen des Magistrates deuten darauf hin, dass bei einer Betreuung von mehr als 6 Stunden Sorgeberechtigte auch dann noch eine Gebühr zahlen müssen, wenn sie bisher weniger als 135,60 € zu zahlen hatten. Auch kommt es zu Fällen, wo die Summe als Landeszuschuss und Beitrag der Sorgeberechtigten den bisherigen Beitrag übersteigt. Dies soll nicht geschehen. Dementsprechend eine Beauftragung des Magistrates vorzunehmen. Dazu dient der Änderungsantrag.

Bei einem Beschluss des FDP-Antrags würden in Summe (vor Berücksichtigung der Geschwisterregelung)  ca. 13 T€ Mehreinnahmen aus Gebühren und Landeszuschuss eintreten gegenüber ca. 18 T€ aus der Vorlage des Magistrates. Insbesondere Sorgeberechtigte mit geringerem Einkommen würden keine zusätzlichen Lasten tragen.