Anpassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, bis zur Stadtverordnetenversammlung im September 2019 eine Anpassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit dem Ziel vorzulegen, dass im Vereinsregister eingetragene Vereine einmal im Jahr für eine Veranstaltung von Gebühren für die Übermäßige Benutzung im Sinne der §§ 29 (2) und 46 StVO (Ziffer 6 des Gebührenverzeichnisses) freigestellt werden, der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Die Freistellung soll ab dem 01.01.2020 wirksam und die Mindereinnahmen im Haus-haltsentwurf 2020 abgebildet werden.

Begründung:
Die Maintaler Vereine tragen mit ihren Veranstaltungen maßgeblich zum kulturellen Leben der Stadt bei. Diese Veranstaltungen finden teilweise auf den Straßen statt (z.B. Weihnachtsmärkte). Die Stadt verlangt bisher nach der einschlägigen Satzung Gebühren für diese Veranstaltungen. Im Sinne der Vereinsförderung soll ab 2020 pro Verein einmalig die entsprechende Gebühr erlassen werden. Hierzu soll die maßgebliche Satzung angepasst werden.
Da der Gebührenerlass haushaltswirksam ist, sollen die Mindereinnahmen im Haus-haltsentwurf 2020 abgebildet werden. Die Entscheidung über die Absenkung kann im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen erfolgen.