Anpassung der Beschlussvorlage zur Förderung von Hortbetreuungen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussfassung wird wie folgt geändert:

1. Der Einleitende Absatz

„Der folgende Beschlussvorschlag bezieht sich auf den Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.2019 über die Förderung von Schulkindbetreuungsangeboten an ganztägig arbeitenden Schulen (Drucksachen-Nr. 1459/2019).“

erhält folgende neue Fassung:

„In Ausführung des Grundsatzbeschlusses Drucksache Nr. 1459/2019 beschließt die Stadtverordnetenversammlung:“

2. Die einleitenden Worte der Ziffer 2

„Anders als im Grundsatzbeschluss der Stvv. vom 26.08.2020 (Drucksachen-Nr. 1459/2019) vorgesehen können …“

werden wie folgt geändert:

„In Abänderung des Grundsatzbeschlusses der Stvv. vom 26.08.2020 (Drucksachen-Nr. 1459/2019) können …“

Begründung:

Die Ursprungsformulierung stellt keinen Beschluss sondern eine Erklärung dar und ist daher sprachlich anzupassen.

Bei Ziffer 2 ist der Grundsatzbeschluss inhaltlich abzuändern.