Anpassung der Beschlussvorlage zur Förderung von Hortbetreuungen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussfassung wird wie folgt geändert:
1. Der Einleitende Absatz
„Der folgende Beschlussvorschlag bezieht sich auf den Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.2019 über die Förderung von Schulkindbetreuungsangeboten an ganztägig arbeitenden Schulen (Drucksachen-Nr. 1459/2019).“
erhält folgende neue Fassung:
„In Ausführung des Grundsatzbeschlusses Drucksache Nr. 1459/2019 beschließt die Stadtverordnetenversammlung:“
2. Die einleitenden Worte der Ziffer 2
„Anders als im Grundsatzbeschluss der Stvv. vom 26.08.2020 (Drucksachen-Nr. 1459/2019) vorgesehen können …“
werden wie folgt geändert:
„In Abänderung des Grundsatzbeschlusses der Stvv. vom 26.08.2020 (Drucksachen-Nr. 1459/2019) können …“
Begründung:
Die Ursprungsformulierung stellt keinen Beschluss sondern eine Erklärung dar und ist daher sprachlich anzupassen.
Bei Ziffer 2 ist der Grundsatzbeschluss inhaltlich abzuändern.