Anfrage zur Haushaltssperre
Der Magistrat hat am 08.09.2025 eine Haushaltssperre nach §107 HGO erlassen. Diese umfasst Beschränkungen bei der Besetzung von Stellen in der Verwaltung und im Eigenbetrieb, der Verzicht auf neue Verträgliche Verpflichtungen sowie der Stopp von neuen Investitionsmaßnahmen. In Beantwortung der Anfrage 248/2025 im November 2025 hat der Magistrat darauf hingewiesen, dass einige der gestellten Fragen erst nach Ablauf des Jahres 2025 beantwortet werden können, da der Magistrat im restlichen Jahresverlauf noch Beschlüsse fassen könne. Das Jahr ist nunmehr abgeschlossen, so dass jetzt diese Fragen beantwortet werden können.
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:
- Wie hoch ist das Investitionsvolumen in den Jahren der Finanzplanung 2025 bis 2028 (auf Jahresscheibe), der von der Haushaltssperre betroffenen Investitionen, die nicht begonnen oder fortgesetzt wurden?
- Welche Stellen wurden als Ausnahme von der Haushaltssperre im Jahr 2025 besetzt bzw. ausgeschrieben?
- Sind unter den in Frage 3 genannten Zuschüssen auch Sachleistungen enthalten, die von der Stadt erbracht und intern verrechnet werden und falls ja, in welcher Höhe?
- Gab es von der Stadt organisierte Veranstaltungen in 2025, die aufgrund der Haushaltssperre nicht durchgeführt werden konnten?
Hier die Antwort des Magistrates vom 09.02.2026
