Anfrage zum Leerstandsgesetz

Die FDP-Fraktion stellt folgende große Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Leerstandsgesetzes beschlossen, dessen Ziel es ist, Leerstand beim Wohnraum aufzuspüren und im Falle einer längeren Nichtvermietung, die auf eine vermutete Spekulation zurückzuführen ist, die Vermietung anzuordnen bzw. ein Bußgeld zu verhängen. Dieses Gesetz wird nach derzeitigem Erkenntnisstand auch in Maintal anzuwenden sein.  Es ist insoweit umstritten, als es einen weiteren Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht der Wohnungseigentümer darstellt.

Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:

  1. Wie hoch schätzt der Magistrat die Zahl der Wohnungen in Maintal, die länger als 6 Monate nicht vermietet oder selbstgenutzt wurden?
  2. Wie bereitet sich der Magistrat darauf vor, dass nach den Vorgaben des Gesetzes künftig Vermieter den Leerstand von Wohnungen der Stadt anzuzeigen und zu begründen haben, wenn dieser Leerstand länger als 6 Monate andauert?
  3. Wird der Magistrat mit eigenen Mitarbeitenden der Verwaltung oder der Stadtpolizei aktiv überprüfen, ob in Maintal Wohnungen länger als sechs Monate leer stehen?
  4. Wird der Magistrat eine Meldestelle einrichten, bei der Maintaler Bürger und Bürgerinnen anzeigen können, ob eine Wohnung länger als sechs Monate nicht vermietet ist?
  5. Kann der Magistrat anhand der Daten des Einwohnermeldeamtes feststellen, ob Wohnungen über einen längeren Zeitraum nicht belegt sind?
  6. Wird der Magistrat für die mit den Fragen 2 bis 4 verbundenen Tätigkeiten zusätzliches Personal benötigen und wie soll dieses refinanziert werden?
  7. Die zu verhängenden Bußgelder fließen laut Gesetzentwurf der Stadtkasse zu. Mit welchen Einnahmen aus Busgeldern wegen der Nichtvermietung von Wohnungen rechnet der Magistrat ab dem Haushaltsjahr 2026?
  8. Beabsichtigt der Magistrat, etwaig vereinnahmte Bußgelder zweckgebunden für die Wohnraumförderung einzusetzen?
  9. Wann wird der Magistrat die gemäß Gesetz vorgesehene lokale Leerstandssatzung vorlegen?

Hier die Beantwortung des Magistrates.