Anfrage zum Krankenstand

Eine wesentliche Voraussetzung für die Erbringung der städtischen Leistungen ist, dass das Personal anwesend ist. Eine erhöhte Krankenquote kann daher dazu führen, dass Leistungen nicht erbracht werden können. Sie kann zudem dazu führen, dass mehr Personal vorgehalten werden muss, wenn die Leistungserbringung nicht durch den Krankenstand beeinträchtigt werden darf. Damit wirkt sich der Kranken-stand unmittelbar auf die städtischen Finanzen aus.

Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:

  1. Wie hoch ist der Krankenstand in der Verwaltung im laufenden Jahr (Stichtag 31.8.) und in den letzten beiden Jahren gewesen?
  2. Hat der Magistrat Erkenntnisse, ob der Krankenstand eher von allgemeinen Ge-sundheitsproblemen bestimmt wird (z.B. Grippewellen) oder auf berufsspezifische Ursachen zurückgeht (z.B. Psychische Überlastungen)?
  3. Gibt es signifikante Unterschiede in einzelnen Teilbereichen der Verwaltung hinsichtlich des Krankenstandes (z.B. im Elementarbereich, im Betriebshof)?
  4. Reichen die vorgesehenen Puffer bei der Berechnung des JAM aus, um den der-zeitigen Krankenstand abzudecken?
  5. Betreibt der Magistrat ein Gesundheitsmanagement, um einem möglicherweise erhöhten Krankenstand und seinen Ursachen entgegen zu wirken und welche Erfolge zeigt dieses Management?