Anfrage zum Klinggelände

Der Bericht des Magistrates zum Gutachten der Baulandoffensive über die Entwick-lung des Klinggeländes hat noch viele Fragen offengelassen. Diese können nur an-satzweise durch den Bericht selbst geklärt werden. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:

  1. Wurden bei den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die Grunderwerbskosten für das Gelände berücksichtigt? Falls nicht, wie wirken diese sich auf die Wirt-schaftlichkeitsbetrachtung aus?
  2. Wie hoch sind die jährlichen (kalkulatorischen) Kapitalkosten für das Grund-stück, die im städtischen Haushalt zu berücksichtigen sind?
  3. Wurden die Nebenabreden des Kaufvertrags, insbesondere eingeräumte Vor-kaufsrechte, berücksichtigt?
  4. Trifft es zu, dass die im Bericht des Magistrates erwähnten Veräußerungserlöse von 7.9 Mio. € sich rein auf den Verkauf der Grundstücke beziehen? Trifft es ebenso zu, dass die gegenübergestellten 7,2 Mio. € Kosten rein die Erschließung betreffen? Trifft es zu, dass die Baukosten für die Wohngebäude in dieser Kal-kulation nicht berücksichtigt wurden und vom Bauherrn zu übernehmen sind?
  5. Warum wurde die ca. 10.000 m² Fläche zwischen Klingstraße und Thingstraße, die in der ursprünglichen Konzeption als Hauptbaufläche angedacht waren, aus der Planung herausgenommen? Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, diese ebenfalls zu bebauen?
  6. Beabsichtigt der Magistrat, dem Verein AK Asyl im Wege der Vereinsförderung ein Vereinsgebäude („Haus der Begegnung“) zur Verfügung zu stellen? Wurden hierzu bereits Gespräche oder Verhandlungen mit dem Verein geführt? Welche wirtschaftliche Konzeption hat der Magistrat für dieses Projekt im Blick? Wie sollen die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ausgewiesenen Kosten finan-ziert werden?
  7. Wann wird der Magistrat die Planungen für dieses Gelände fortführen? Wird er die MIG mit der Umsetzung des Projektes beauftragt werden? Sieht der Magist-rat die MIG als geeigneten Bauherren für die Gebäude mit den Mietwohnungen an? Welche Voraussetzung müsste die MIG schaffen, um das Projekt zu stem-men?
  8. Hat der Magistrat weitere Altlastenuntersuchungen durchgeführt? Falls ja, hat er neue Erkenntnisse gewonnen und muss von einer Sanierung ausgegangen werden?
  9. Hat der Magistrat zusätzliche naturfachliche Untersuchungen durchgeführt? Falls ja, welche Erkenntnisse hat er dabei gewonnen?
  10. Müssen zeitnah weitere Untersuchungen für die Entwicklung des Geländes durchgeführt werden? Mit welchen Kosten ist zu rechnen und sind diese in den Haushaltsplanungen abgebildet?
  11. Hat der Magistrat bereits Untersuchungen zur verkehrlichen Anbindung des Ge-ländes und zur Anbindung an das Ver- und Entsorgungsnetz vorgenommen? Werden hier zusätzliche Investitionen zu erwarten sein?
  12. Welchen Stand haben die Bemühungen des Magistrates, das Gelände für eine Bebauung im Flächennutzungsplan auszuweisen? Erwartet der Magistrat, dass im Gegenzug andere potenzielle Bauflächen aus der Widmung als Bauland her-ausgenommen werden müssen?
  13. Wie lange wird der Zeitraum vom Beginn der Bauleitplanung bis zur vollständi-gen Entwicklung des Geländes sein, also dem Zeitpunkt, wo die Wohnungen be-zogen werden können?