Anfrage zum Erlass von Mieten und Pachten

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 29.03.2020 hat der Ausschuss unter den Regeln des §51a HGO beschlossen, Unternehmen und Nutzer von städtischen Gebäuden und Einrichtungen für die Dauer der angeordneten Schließung der öffentlichen Einrichtungen und der Ausgangsbeschränkungen, mindestens jedoch für die Monate März und April subsidiär zu entlasten. Dies gilt insbesondere für:

  • den Erlass der Miete und Pacht (inkl. Nebenkosten) für die Pächter und Nutzer (Vereine usw.) der Bürgerhäuser, der Maintal-Halle und des Maintalbades,
  • den Erlass der Standgebühr für die Beschicker der Wochenmärkte,
  • den Erlass der Miete (inkl. Nebenkosten) für das Gründerzentrum und andere von Unternehmen und Vereinen genutzte städtische Gebäude (z.B. Bürgerhilfe) und
  • den Erlass der Nutzungsgebühren für den öffentlichen Raum für Gastronomiebetriebe und Geschäfte.

Nachdem nunmehr die meisten Einschränkungen und Schließungen aufgehoben worden sind und eine allmähliche Rückkehr zur Normalität eintritt, erscheint eine Bilanz der Umsetzung dieses Beschlusses sinnvoll.

Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:

  1. Wurden sämtliche Mieter und Pächter von städtischen Gebäuden, auf die der dargestellte Beschluss zutrifft vom Magistrat über den Beschluss informiert und aufgefordert, im Bedarfsfall von dem Erlass Gebrauch zu machen?
  2. Falls nein, warum hat der Magistrat auf eine solche Information der Mieter und Pächter ganz oder in Teilen verzichtet?
  3. Haben Mieter und Pächter von dem Erlass Gebrauch gemacht und wenn ja, wie viele?
  4. Nach welchen Kriterien hat der Magistrat entschieden, den Erlass der Mieten bzw. Pachten zu genehmigen?
  5. In welcher Höhe wurden Mieten und Pachten erlassen (aufgeteilt nach Mieten und Pachten inkl. Nebenkosten, nach Standgebühren und nach Nutzungsgebühren)?
  6. Haben die durch den Beschluss begünstigten noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Mieten und Pachten nachträglich zu stellen und falls ja, bis wann?
  7. Ist es seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zur Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen für städtische Gebäude und Liegenschaften gekommen, die auf Geschäftseinstellungen infolge der Pandemie zurückzuführen sind?
  8. Erwartet der Magistrat jenseits der durch den Beschluss vom 29.03.2020 gewährten Erlasse von Zahlungen weitere Einnahmeverluste bei Mieten, Pachten, Konzessionsabgaben, Nutzungsgebühren in 2020 und wenn ja, in welcher Höhe?