Anfrage zu den Benutzungsgebühren für Kindertagesstätten

Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

im Rahmen der Diskussionen über die Neugestaltung der Benutzungsgebühren für Kindertagesstätten spielt die Frage der Beitragsstaffel eine besondere Rolle. Dabei geht es sowohl um die Verteilung der Kinder auf die einzelne Stufen der Staffel als auch um die Übernahme von Beiträgen durch staatliche Stellen.

Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:

  1. In welchem Verhältnis steht der höchste Einkommenswert für das Familieneinkommen von 5.050 € monatlich der aktuellen Beitragsstaffel zum durchschnittlichen Familieneinkommen der Maintaler Familien (hilfsweise der Hessischen Familien) derzeit und zum Zeitpunkt der Einführung der gegenwärtig gültigen Staffel?
  2. Wie viele Kinder sind in die jeweilige Stufe der Beitragsstaffel gegenwärtig eingruppiert und wie viele waren es zum Zeitpunkt der Einführung der aktuell gültigen Beitragsstaffel?
  3. Bei wie vielen Kindern je Staffelstufe übernehmen staatliche Stellen wie z.B. die Sozialhilfeträger ganz oder teilweise die Gebühren für die Kindertagesstätten?
  4. Gibt es signifikante Unterschiede in der durchschnittlichen Betreuungsdauer (stunden pro Tag bzw. Woche) von Kindern in den einzelnen Stufen der Beitragsstaffel?
  5. Wie viele Kinder aus der U3-Betreuung mit einem einheitlichen Beitragssatz wurden in welche Stufe der Beitragsstaffel in 2010 und 2011 übernommen?
  6. Bei wie vielen Kindern in der U3-Betreuung übernehmen derzeit staatliche Stellen die Beiträge?