Anfrage Urheberrecht
Zahlreiche Publikationen des Magistrates sind mit Urheberrechtsvermerken versehen. Bei weiteren Veröffentlichungen, vor allem in sozialen Medien ist wiederum nicht erkennbar, ob diese durch den Magistrat bzw. der Stadt erfolgen, so dass hier unklar ist, wem das Urheberrecht zusteht. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:
1. Warum versieht die Stadt Maintal, anders als bspw. Die Stadt Hanau oder die Stadt Frankfurt, die Veröffentlichungen von Haushaltsplänen mit Urheberrechtsvermerken, wie dem folgenden:
„Wichtiger Hinweis: Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Haushaltsplans darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Stadt Maintal reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.“
2. Handelt es sich bei diesen Veröffentlichungen um amtliche Werke im Sinne des § 5 Urheberrechtsgesetz und sind diese urheberrechtlich geschützt?
3. Handelt es sich bei dem Facebook-Kanal „Monika Böttcher Bürgermeisterin der Stadt Maintal“, der mit der Kontakt-E-Mail-Adresse „buergermeisterin@maintal.de“ versehen ist, und seinen Veröffentlichungen um amtliche Werke im Sinne des § 5 Urheberrechtsgesetz und sind diese urheberrechtlich geschützt?
4. Geben die in diesem Kanal veröffentlichten Meldungen die Meinung des Magistrates oder Beschlüsse der städtischen Gremien wieder oder sind es individuelle Meinungen der Bürgermeisterin?
5. Handelt es sich bei der Webseite www.maintal.de und den Bildern der Seite um amtliche Werke im Sinne des § 5 Urheberrechtsgesetz und sind diese urheberrechtlich geschützt?
6. Handelt es sich bei dem „Organigramm Beteiligungen 2018“ um ein amtliches Werk im Sinne des § 5 Urheberrechtsgesetz und ist dieses urheberrechtlich geschützt?
7. Handelt es sich bei dem „Beteiligungsbericht 2019“ um ein amtliches Werk im Sinne des § 5 Urheberrechtsgesetz und ist dieses urheberrechtlich geschützt?
8. Soweit die in den Fragen 1 bis 7 genannten Medien und Veröffentlichungen geschützt sind, unter welchen Voraussetzungen darf aus diesen zitiert werden? Wer ist für die Genehmigung der Zitierung zuständig? Wie steht dieses Zitierverbot im Einklang mit dem Recht auf politische Meinungsäußerung und dem Gebot der Pressefreiheit?