Änderungsantrag zur Zwingerstraße

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Ziffer 1 erhält folgende Fassung:
„Die in der Begründung enthaltenen Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Zwingerstraße erfolgt nicht.“
In Ziffer 2 wird das Wort „zunächst“ gestrichen.
In Ziffer 3 wird ergänzt:
„Bei der Erstellung des Entwurfs werden die Erkenntnisse des Radverkehrskonzept des Main-Kinzig-Kreises berücksichtigt.“

Begründung:

Die Beschlussfassung des Magistrates zu Ziffer 1 ist nicht klar. Es ist nicht ersichtlich, welchen Teil der Erläuterung – oder möglicherweise die gesamte Erläuterung – be-schlossen wurde. Daher ist eine präzise Formulierung erforderlich. Ebenso ergibt sich aus der Kenntnisnahme keine zwangsweise Zustimmung.
In Ziffer 2 ist die – unkonkrete – zeitliche Limitierung zu streichen. Wenn es zu einer weiteren Maßnahme kommen sollte, so ergibt sich dies aus der in Ziffer 3 zu beschlie-ßenden Entwicklung des Entwurfs für ein Fahrradstraßennetz.
Bei der Erstellung des Entwurfs für ein Fahrradstraßennetz in Maintal sollen die rele-vanten Erkenntnisse berücksichtigt werden, die sich aus dem Radverkehrskonzept ergeben, dass der Main-Kinzig-Kreis vorgelegt hat. Dies soll dazu beitragen, dass die städtischen Planungen mit den Planungen des Kreises harmonisiert werden können und ggf. Fördergelder oder anteilige Kostenübernahmen ermöglicht werden.