Änderungsantrag zur Vorlage Unterbringung von Geflüchteten aus Drittstaaten und der Ukraine in 2023

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Unter Punkt 1 des Beschlusstextes wird hinter dem Satz „Für die Errichtung von modular aufgebauten Hallen in Leichtbauweise zur Unterbringung von Geflüchteten werden im Haushaltsjahr 2023 1 Mio. € zur Verfügung gestellt.“
angefügt:
„Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat, alle in diesem finanziellen Rahmen erforderlichen Aufträge zu erteilen.“

2. Die Worte „Ehemaliger Festplatz Bischofsheim Festplatz Hochstadt“ werden ersetzt durch die Worte: „Auf dem Gelände des Realgeländes in Dörnigheim und dem Gelände neben dem Bürgerhaus Bischofsheim (geplante Neubaufläche). Hierzu ist kurzfristig mit den Grundstückseigentümern eine Vereinbarung zur Nutzung der Grundstücke für die Zwecke der temporären Unterbringung von Flüchtlingen zu treffen.“

3. Es wird ein Abschnitt „5. Finanzierung“ ergänzt mit folgendem Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der noch gültigen Vorläufigen Haushaltsführung (§ 99 HGO) die Stadt Ausga ben leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Unterbringung von zugewiesenen Geflüchteten stellt eine Verpflichtung für die Stadt Maintal dar, deren Umsetzung keinen Aufschub duldet. Die dazugehö rigen Ansätze sind mit dem später wirksam werdenden Haushalt zur Verfügung zu stellen.“

Begründung:

Die Ziffern 1 und 3 dienen dazu, die noch fehlende Beschlussfassung zum Haushalt zu überbrücken.

Die Ziffer 2 zielt darauf ab, andere Standorte für die Errichtung der temporären Unterkünfte zu nutzen. Die vorgeschlagenen Flächen werden bis Ende 2024 nicht bebaut werden, da die laufenden Planungen so lange betrieben werden müssen. Die
Festplätze erscheinen nicht als geeignete Flächen, da damit öffentliche Räume der Bürgerschaft zur Nutzung entzogen werden.