Änderungsantrag zur Vorlage Neubau Bürgerhaus Bischofsheim – Fortführung der Planung

Die Faktionen von CDU,SPD und FDP beantragen den Text der Vorlage wie folgt zu ändern:

1.
Im Rahmen eines kombinierten Realisierungs- und Ideenwettbewerbs bestehend aus einem hochbaulichen Realisierungswettbewerb für das zu errichtende Bürgerhaus und einen Ideenwettbewerb für das Quartier rund um das Bürgerhaus Bischofsheim ist mit mindestens drei Vorschlägen eine integrative Gesamtplanung für das Quartier zu erstellen. Soweit ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb, der auch ohne die Vorgaben der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen erfolgen kann, aus wirtschaftlichen Gründennicht möglich ist, so kann der Magistrat beschließen, dass die weitere Planung und Realisierung ohne ein solches Verfahren erfolgt. Der Magistrat informiert entsprechend die städtischen Gremien.

2.
Zur Umsetzung des Beschlusses „Planungsvarianten für das Bürgerhaus Bischofsheim“ vom 13. Dezember 2021 wird ausgeführt:
1. Im Rahmen eines kombinierten Konzept- und Investorenwettbewerbs ist mit mindestens drei Vorschlägen eine integrative Gesamtplanung für das Quartier rund um das Bürgerhaus Bischofsheim zu erstellen. Ein städtebauliches Gesamtkonzept unter Berücksichtigung möglicher Flächen (Areal Bürgerhaus, Grundstück der Kirche, Stadtteilzentrum, REWE-Markt und alle umliegenden Parkflächen) sowie des Bedarfs an Nahversorgung, Gastronomie, Einzelhandel, Verkehrsanbindung, sozialer Infrastruktur und Mobilität, Kulturangebote, öffentlicher Raum und Anwohnerparken ist im Rahmen des Wettbewerbs zu erstellen.
2. Der Ausschuss für kommunale Investitionsprojekte bereitet den Wettbewerb unter Einbindung einer externen Moderation mit Fachexpertise vor. Das Wettbewerbsverfahren ist so anzulegen, dass ein Abschlussbericht mit Umsetzungs-empfehlungen der Stadtverordnetenversammlung bis Ende 2022 abgegeben wird. Das Bürgerhaus wird auf dem Grundstück der evangelischen Kirchengemeinde errichtet. Grundlage für die weitere Planung ist die Planungsvariante 1.
3. Die Gesamtentwicklung des Areals soll durch einen Projektentwickler erfolgen. Realisierungsabläufe, Realisierungsvarianten, Finanzierungskonzepte müssen Bestandteil des Konzeptes sein.
4. Die Planung des Neubaus Bürgerhaus Bischofsheim wird auf Grundlage des von den Gremien beschlossenen Raum- und Nutzungskonzepts fortgeführt. Diese Planung ist Bestandteil der oben aufgeführten Konzeptplanung. Das neu zu errichtende Bürgerhaus muss sich hinsichtlich verkehrstechnischer Erschließung und optischer Gestaltung an das Gesamtkonzept zur Gestaltung des Areals anpassen. Weiterführende Planungen zum Bürgerhaus erfolgen erst nach
Beschlussfassung der Vergabekriterien für den Ideenwettbewerb zur Gesamtgestaltung des Quartiers und sind bei den
Planungen entsprechend zu berücksichtigen. Die unter Ziffer 2.2 eingesetzte Planungsgruppe wird zudem beauftragt, mit dem Architekten die weiterführenden Planungs- und Gestaltungsgrundlagen festzulegen und der Stadtverordnetenversammlung einen Beschlussvorschlag bis Ende 2022 vorzulegen.

Im Rahmen des zu entwickelnden städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das Gebiet Bürgerhaus Bischofsheim und Umgebung soll geprüft werden, ob für alle neu entstehenden Gebäude und auch für bestehende Gebäude wie Kita Ludwig-Uhland Str., Goethestr. etc. auf dem Wege hin zur Klimaneutralität ein gemeinsames regeneratives Wärmekonzept entwickelt werden kann, ohne dabei die weiteren Planungen und Auftragsvergaben für das neue Bürgerhaus zu verzögern. Es soll alle Gebäude im Umfeld mit regenerativer Heiz-Energie versorgen. Danach sind insbesondere folgende Wärmequellen auf Eignung zu prüfen:
1. Tiefen-Erdwärme
2. Wärmegewinnung aus Mainwasser
3. Sonstiges klimaneutrales Heizsystem für das gesamte Gebi