Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Neubau Maintalbad – Weiterführung der Planung zum Raumprogramm inkl. Option
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt verändert:
1. Vor der Ziffer 1 wird folgende Präambel eingefügt:
„Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihre stehende Beschlussfassung, einen Neubau des Maintalbades zu realisieren und sieht dieses Projekt als das bedeutendste Infrastrukturprojekt der Stadt für das laufende
Jahrzehnt an. Vor diesem Hintergrund trifft die Stadtverordnetenversammlung folgende weiterführende Beschlüsse zur Planung:“
2. Ziffer 2 der Vorlage wird wie folgt ergänzt:
„Die Planungen werden zudem mit den Beckenabdeckungen weitergeführt. Die Kosten für die Beckenabdeckungen belaufen sich auf 161.936 € (KG 200-600).“
3. Ziffer 3 wird wie folgt ergänzt:
„Der Magistrat wird beauftragt, bis zur Vorlage der nächsten Planungsphase ein Konzept zur Bewirtschaftung der Gastronomie zu entwickeln, dass auf die Planung abgestimmt ist.“
4. Ziffer 4 wird wie folgt ergänzt:
„Über die bauliche Realisierung des Sprungbeckens im ersten Bauabschnitt wird abschließend im Rahmen der Beschlussfassung zur Ausschreibung der Bauleistungen von der Stadtverordnetenversammlung entschieden.“
5. Ziffer 5 wird wie folgt ergänzt:
„Über die bauliche Realisierung der Wasserrutsche im ersten Bauabschnitt wird abschließend im Rahmen der Beschlussfassung zur Ausschreibung der Bauleistungen von der Stadtverordnetenversammlung entschieden.“
6. Ziffer 6 wird wie folgt ergänzt:
„Es werden drei verschiedene Realisierungskonzepte für den Spraypark geplant, die sich in der Größe der Anlage unterscheiden, wobei die im aktuellen Entwurf geplante Alternative die größte Alternative ist. Über die bauliche Realisierung des Sprayparks im ersten Bauabschnitt wird abschließend im Rahmen der Beschlussfassung zur Ausschreibung der Bauleistungen von der Stadtverordnetenversammlung entschieden.“
7. Ziffer 8 wird wie folgt neu gefasst:
„Der prognostizierte Kostenrahmen (lt. Baukostenindex Stand 2. Quartal 2022) unter Berücksichtigung der Punkte 2 bis 7 in Höhe von 38,4 Mio. € netto wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2023, das entsprechende Investitionsprojekt in der Leistungsbeschreibung und den Planwerten anzupassen. Dabei sind mögliche Erkenntnisse des Q3/2022 zu Baupreisentwicklung zu berücksichtigen.“
8. Ziffer 9 wird wie folgt ergänzt:
„Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsaufstellung unter der Annahme zu planen, dass der steuerliche Querverbund nicht mehr fortbesteht. Die erwarteten Mehrinvestitionen für die separate Energieversorgung (Variante 3) sind im Haushalt 2023 abzubilden.“
9. Es wird eine neue Ziffer 12 mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
„Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, damit der Betrieb des Maintalbads mit der Inbetriebnahme des Neubaus von der MBG in die städtische Verantwortung zurückgeführt wird. Dies ist auch in der Finanzplanung abzubilden. “
10. Es wird eine neue Ziffer 13 mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
„Der Magistrat wird beauftragt, mit Vorlage der nächsten Planungsphase ein Personalwirtschaftskonzept vorzulegen, dass den Betrieb des neuen Maintalbades, unter Zuhilfenahme möglicher technischer Unterstützungsmaßnahmen, sicherstellt. Hierzu zählt auch ein Ausbildungskonzept zur Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von Schwimmmeistern und
Schwimmmeisterinnen.“
11. Es wird eine neue Ziffer 14 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Der Magistrat wird beauftragt, bis zur Einbringung des Haushaltes 2023 aufzuzeigen, welche Kompensationsmaßnahmen im Investitionsprogramm erfolgen können, um die Kostensteigerung beim Maintalbad aufzufangen.“
Begründung:
Zu 1: Die Präambel soll den Willen der Stadtverordnetenversammlung bekräftigen, das Maintalbad neu zu bauen. Dies dient der Unterstützung der Antragsstellung gemäß Ziffer 10 der Antragsvorlage und ist angesichts der in der Vorlage ausgewiesenen Kostensteigerung als Signal an die Maintaler Bürger erforderlich. Das Maintalbad ist aus Sicht der antragsstellenden Fraktion das wichtigste Projekt in Maintal und geht deshalb allen anderen Investitions-Projekten vor.
Zu 2: Die Ergänzung erfolgt der Vollständigkeit halber und überträgt die nicht erwähnte Option aus der Präsentation des Planers in die Beschlussvorlage.
Zu 3 bis 6: Hier wird verdeutlicht, dass die Planung der Optionen vorangetrieben wird, aber damit noch kein Realisierungsbeschluss für die einzelnen Optionen verbunden ist. Dieser Beschluss erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Bauleistungen vergeben wird. Die Optionen können auch nach Aussage der Planer im Rahmen weiterer Aufwertungen des Maintalbades zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden und so das Bad immer wieder attraktivieren.
Zu 6: Ergänzend wird hier beantragt, dass für den Sprayparkt verschieden Alternativen geplant werden sollen. In der Diskussion im Ausschuss hat sich gezeigt, dass hier alternativen denkbar sind, die etwas kleiner gestaltet werden können.
Zu 7: Im derzeitigen Haushalt sind nur 31 Mio. € für den Neubau des Maintalbades veranschlagt. Daher kann ohne eine Anpassung des Haushaltsansatzes keine Zustimmung zu einer höheren Planung erfolgen. Deshalb wird diese Zustimmung in eine Kenntnisnahme umgewandelt. Die Anpassungen des Haushalts können im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2023 erfolgen. Dies ist insoweit unschädlich, als die Mittel erst in späteren Jahren benötigt werden. Bei der Anpassung der Ansätze sollte berücksichtigt werden, dass die Planer aufgezeigt haben, dass der Baukostenindex im 3. Quartal weiter auf 163 steigen könnte und damit über dem Index von 150 läge, der für die aktuelle Kalkulation zugrunde gelegt wurde.
Zu 8: Aus der Erörterung im Ausschuss hat sich ergeben, dass es unwahrscheinlich ist, dass der steuerliche Querverbund fortbestehen kann. Deshalb sollten zur Erhaltung der Entscheidungsflexibilität alle haushälterischen Verschlechterungen (Entfall Steuerersparnis, Zusatzinvestitionen) im Haushalt abgebildet werden. Damit ist der finanziell schlechtere Fall abzubilden.
Zu 9: Bereits in der bisherigen Planung hätte der Neubau des Maintalbades zu einer starken finanziellen Anspannung bei der MBG geführt, die ohne städtischen Ausgleich nicht zu stemmen wäre. Vor dem Hintergrund möglicher genehmigungsrechtlicher Begrenzungen der Hilfen der Stadt für die MBG ist es deshalb sinnvoll, bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen, dass das Maintalbad künftig wieder unmittelbar von der Stadt betrieben wird. Dies gilt umso mehr, als der steuerliche Querverbund aller Voraussicht nach nicht fortgesetzt werden kann.
Zu 10: In der Diskussion im Ausschuss wurde deutlich, dass eine Anpassung der Personalmengen für den Betrieb des neuen Maintalbades erforderlich wird. Diese Anpassung muss rechtzeitig beplant werden, gerade dann, wenn zusätzliche Schwimmmeister(innen) erforderlich werden, die am Arbeitsmarkt kaum zu beschaffen sind.
Zu 11: Das im Haushalt 2022 verankerte Investitionsprogramm bringt die Stadt bereits an den Rand der Finanzierbarkeit. Durch die Kostensteigerungen im Maintalbad, die sich in vergleichbarer Form auch bei anderen Investitionen abbilden dürften, droht diese Grenze überschritten zu werden. Deshalb muss eine Komensation eingeplant werden und derzeit geplante Investitionen müssen depriorisiert werden. Die bestehenden Möglichkeiten sind vom Magistrat durch eine Vorschlagsliste aufzuzeigen.