Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Kompostierungsanlage Maintal

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Titel der Beschlussvorlage wird wie folgt neu gefasst:
Klimafreundliche Weiterentwicklung der Kompostieranlage Maintal

2. Die Beschlussvorlage wird wie folgt neu gefasst:
Der Magistrat fordert Vorstand und Verbandsverversammlung des Zweckverbandes Biokompostierung auf, zu prüfen:
– wie die anfallenden Abfallstoffe vorrangig stofflich verwertet werden könnten und welche Vorteile eine Umstellung der Kompostierung in der CO2-Bilanz bringen würde;
– in 2. Linie: welche Vorteile eine Umstellung der Kompostierung auf Biogasgewinnung in der CO2-Bilanz bringen würde.
– welche Auswirkungen die Umsetzung dieser anderen Verwertungsarten wirtschaftlich haben könnten. Ein Zusatz von landwirtschaftlichen Produkten, die extra für die Verwertung erzeugt werden (Energiemais o.ä.) ist dabei auszuschließen.

Neben einer Umstellung der Anlage wäre auch zu untersuchen, ob die Abfallmengen in eine andere Anlage verbracht werden können und die eigene Anlage als Vor- oder Nachbereitungsanlage verwendet werden könnte oder ggf einzustellen wäre. Auch eventuelle Standortwechsel sollten in die Prüfung einbezogen werden. Den Mitarbeiter*innen sollen im Falle eines Wegfalls der Arbeitsplätze Alternativen bei den den Verband tragenden Städten oder der übernehmenden Einrichtung angeboten werden.

Falls eine vertiefte Prüfung Mittel für eine Machbarkeitsstudie erfordert, wird der Verband aufgefordert, diese in den 2023 Haushalt einzustellen.

Begründung:

Ansprechpartner für eine Weiterentwicklung der Kompostierung ist der „Zweckverband Bioabfallentsorgung Maintal – Bad Vilbel“. Eine einseitige Beschlussfassung widerspricht den Statuten und angemessenem Umgang mit Vertragspartnern.

Energiepolitisch ist die Nutzung von Biomüll und Gartenabfall als Energieträger durch Umwandlung in sogenanntes Biogas zweifelsfrei überlegenswert. Sie kann der Biokompostierung deutlich überlegen sein. In der aktuellen Krise ist daher z.B. die Deckelung von Biogasanlagen kurzzeitig aufzuheben. Außerdem liefert Biogas-Strom auch Grundlast und kann daher die Volatilität (Schwankung) von Wind und Photovoltaik etwas ausgleichen.

Im Hinblick auf den Aspekt des Klimaschutzes ist Biogas dagegen eine zweifelhafte Angelegenheit und daher gibt es auch den erwähnten „Deckel“. Zu großen Teilen (ca. 40%) besteht auch das sogenannte Biogas aus CO2 und der Rest aus Methan, das bei der Verstromung auch zu CO2 verbrannt wird. Mit Blick auf die Treibhausgasbilanz ist dies mit einer Verbrennung im Müllheizkraftwerk durchaus gleichzusetzen. Der Anbau von Mais zur Umwandlung in Biogas (dies ist im Bundesschnitt zu 50% der Fall) ist ernährungspolitisch, ökonomisch und ökologisch fragwürdig und soll nicht aktiv gefördert werden.

Bei der stofflichen Verwertung, z.B. als Vorprodukt in der chemischen Industrie, bleibt das CO2 dort, wo es hingehört: in der Materie gebunden und gelangt nicht in die Atmosphäre. Auch wenn dies mit Blick auf Mängel im Kreislaufwirtschaftsgesetz noch schwierig ist, sollte dieser zukunftsträchtigere und innovative Weg vorrangig verfolgt werden, zumal in unserer Region mit dem Projekt “Bioökonomie im Ballungsraum – BioBall“ herausragende Kompetenz in der stofflichen Verwertung von Bioabfällen besteht.