Änderungsantrag zum TOP Betriebshof

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

Am Ende der Ziffer 4 wird ergänzt:
„Der Regiebetrieb wird als eigenes Produkt ausgewiesen und die internen Leistungsbeziehungen werden ausgewiesen. Das Produkt soll im Plan ein ausgeglichenes Ergebnis ausweisen.“

Es wird eine neue Ziffer 6 ergänzt:
„6. Der Magistrat berichtet regelmäßig dem zuständigen Ausschuss über die Umsetzung des Beschlusses.“

Es wird eine neue Ziffer 7 ergänzt:
„Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung eine Gebührensatzung für die Nutzung von Leistungen des Regiebetriebs durch öffentliche und private Dritte zur Beschlussfassung.“

Begründung:

Eine wesentliche Anforderung an den Betriebshof ist, dass er ein ausgeglichenes Ergebnis aufweist und nachvollziehbar dargestellt wird, welche Leistungen er für welche Nutzer erbringt. Diese Transparenz muss auch für den Regiebetrieb erhalten bleiben. Daher ist dieser als eigenständiges Produkt im städtischen Haushalt zu führen und sämtliche internen Leistungsbeziehungen sind darzustellen.

Darüber hinaus ist es erforderlich eine Gebührensatzung zu erlassen, die die Gebühren bzw. Entgelte regelt, die Dritte zu zahlen haben, wenn Sie Leistungen des Regiebetriebs in Anspruch nehmen. Auch hier muss eine Kontinuität zum bisherigen Vorgehen gewahrt bleiben, dass der Betriebshof Rechnungen für seine Leistungen ausstellt, die nicht für die Stadt erbracht werden.

Schließlich soll der Magistrat über dieses umfangreiche Veränderungsvorhaben regelmäßig im zuständigen Ausschuss (aktuell der HuFiA) berichten, damit die Stadt-verordnetenversammlung dem Prozess folgen kann.