Änderungsantrag zum TOP „Anheben der Zuschüsse zur Förderung Freier Träger im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Sicherung des Rechtsanspruchs“

Der Ausschuss möge beschließen:
Die Vorlage wird wie folgt geändert:
Der erste Punkt erhält folgende Fassung:
„Die Zuschüsse an die neun Freien Kita-Träger werden im Jahr 2026 erhöht. Die Mehrkosten beziffern sich auf 762.351,07 €.“
Es wird ein weiterer Punkt aufgenommen:
„Die nicht verausgabten Mittel aus dem Entfall der Förderung freier Träger im Bereich der Kindertagesbetreuung an betreuten Grundschulen der Stadt Maintal (Drucksache 2160/2025) werden zur Förderung der Freien Träger im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Sicherung des Rechtsanspruchs verwendet. Die Zuschüsse der jeweiligen freien Träger werden linear erhöht (Grundlage Berechnung des Defizits gemäß Anlage zu Drucksache 2073/2025). Die Leistungsbeschreibung im Haushalt wird entsprechend angepasst.“
Begründung:
In dieser Vorlage wird dargestellt, dass die Freien Träger genauso wie die städtischen KiTas unter der Last der weiter steigenden Kosten leiden. Diese sollen teilweise durch eine Erhöhung der städtischen Zuschüsse aufgefangen werden. Damit werden die Defizite jedoch nicht vollständig aufgefangen, obwohl die Eltern teils höhere Beiträge für die Betreuung zahlen als an städtischen KiTas. Damit besteht das Risiko, dass die Freien Träger auf Dauer ihren Betrieb nicht aufrechterhalten können. In diesem Falle würde die Verpflichtung zur Betreuung der Kinder auf die Stadt zurückfallen. Es besteht aber ein Defizit an Plätzen in den städtischen Kitas, dass auch auf Sicht nicht hinreichend gedeckt werden kann und zudem ist die Betreuung durch die Stadt teu-rer als die Bezuschussung der freien Träger.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die durch den Entfall der Förderung der Kinder in der Ganztagesbetreuung an Grundschulen freigewordenen Mittel in Höhe von 290.000 € (Drucksache 2160/2025) für die Förderung der freien Träger in der Betreuung von Kindern mit einem Rechtsanspruch zu verwenden. Dazu ist eine Anpassung der Leistungsbeschreibung des aktuellen Haushaltes mit Perspektive auf das Jahr 2026ff. erforderlich. Die Mittel werden umgeschichtet. In der Anlage zur Drucksache 2073/2025 wird dargestellt, dass das Defizit der freien Träger sich aus 618 T€ beläuft. Dieses würde sich dann auf 328 T€ reduzieren. Die Aufteilung der Mittelerhöhung erfolgt sinnvollerweise linear gemäß den je Träger ausgewiesenen Defiziten.
