Änderungsantrag zum TOP 1 Bauauschuss – Bauvorhaben EGZ

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
Ziffer 3 der Vorlage wird gestrichen.

Begründung:

Die Erteilung des Einvernehmens bzw. dessen Inaussichtstellung ist eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung, die nicht in den Entscheidungskreis der Stadtverordnetenversammlung fällt. Daher bedarf es hierzu keines Beschlusses der Gremien der Stadtverwaltung. Darüber hinaus ist es gegenwärtig nicht möglich, ein Einvernehmen in Aussicht zu stellen, da kein Bauwilliger vorhanden ist, der eine konkretisierte Planung vorlegen kann. Daher sollten sich die Gremien der Stadtverordnetenversammlung darauf beschränken, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Evangelische Kirchengemeinde Dörnigheim das Kaufangebot der Stadt nicht annehmen möchte.