Änderungsantrag zum Mobilitätskonzept für das Neubaugebiet Eichenheege

Ziffer 2 der Vorlage erhält folgende Fassung:

„2. Das Mobilitätskonzept wird zur Überarbeitung zurück verwiesen. Hierbei ist die Vorgabe der Stadtverordnetenversammlung zu berücksichtigen, dass die Stellplatzsatzung eingehalten wird.“

Begründung:

Die Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Eichenheege“ ist erst dann von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden, als die Einhaltung der Stellplatzsatzung gesichert wurde. Deshalb kann das Mobilitätskonzept diese Vorgabe nicht ignorieren. Es ist entsprechend anzupassen und erneut vorzulegen.