Änderungsantrag zum Magistratsentwurf für die Stellungnahme zum Scoping-Papier Rechenzentrum Dörnigheim
Ergänzung der Beschlussvorlage
Der Ausschuss möge beschließen:
- Die Magistratsvorlage wird um einen Punkt ergänzt:
„Soweit das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Genehmigungsbehörde im BImSch-Verfahren einzelne Punkte der Stellungnahme der Stadt Maintal nicht als Verfahrensgegenstand betrachtet, so sind diese Punkte durch den Magistrat in den weiteren maßgeblichen Genehmigungsverfahren (z.B. Bauantragsverfahren) einzubringen.“
2. Die Stellungnahme zum Scoping-Papier wird wie folgt ergänzt:
- Es wird eine neue Ziffer 0 mit folgendem Wortlaut angefügt:
„0. Allgemeine Stellungnahme
Die Stadt Maintal vertritt die Auffassung, dass die Gesamtplanung aus dem Gebäude Rechenzentrum, der Notstromversorgung (RZ) und der Energiezentrale (EZ) ein zusammenhängendes Projekt darstellen, dass auch gesamthaft zu bewerten ist. Ohne die EZ und die RZ ist das Rechenzentrum nicht zu betreiben. Daher ist die Prüfung im Genehmigungsverfahren gesamthaft und ausgerichtet auf den Endausbau durchzuführen. Die Erteilung einer Baugenehmigung für das Gebäude ist ohne Entscheidung über die RZ und die EZ nicht möglich.
Es ist zu prüfen, ob die für den Betrieb der EZ erforderliche Anbindung des Projektgebietes an eine Gasversorgungsleitung ebenfalls zum Gegenstand des Verfahrens und der Gesamtabwägung hinzuzuziehen ist.
Grundsätzlich fordert die Stadt Maintal bei allen Untersuchungen und Gutachten eine Darstellung im Vergleich des Planfalls (Vollausbau des Projektes) mit einem Null-Fall (kein Bau des Projektes) als Abwägungsgrundlage.
In dem Genehmigungsverfahren ist zudem zu prüfen, ob im Falle einer Genehmigungsfähigkeit des Projektes die Energieversorgung durch ein Gaskraftwerk befristet für die Zeit genehmigt wird, in der die überörtlichen Energieversorger keine Energieversorgung sicherstellen können.“
- In Ziffer 1, 3. Absatz wird nach „Waldbereich“ ergänzt: „und Grünflächen“.
- In Ziffer 2.2 ist nach dem 2. Absatz zu ergänzen: „Es ist aufzuzeigen, welche vorsorgenden technischen und organisatorische Schutzmaßnahmen die Eigentümer und Nutzer an das Projektgebiet angrenzender Grundstücke zu treffen haben.“
- In Ziffer 3 ist am Ende zu ergänzen:
„Es ist ein Konzept vorzulegen, wie im Falle von Hochwasser oder Starkregenereignissen die (ggf. kontaminierten) Abwasser von dem Gelände abgeleitet werden. Etwaige Retensionsanlagen sind vorzusehen.“
- In Ziffer 4, 1. Absatz ist zu ergänzen: „Hierbei sind die Gefährdungen im Rahmen der KRITIS-Einstufung des Projektes zu berücksichtigen.“
- In Ziffer 4 ist zu ergänzen:
„Es sind die Schutzvorkehrungen für die Mitarbeitenden auf dem Betriebsgelände, insbesondere unter Berücksichtigung der arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilungen darzustellen.
Der Vorhabensträger bzw. der künftige Betreiber des Projektes, insbesondere der EZ, hat einen Fachkunde- und Betriebskundenachweis als Betreiber eines Gaskraftwerkes zu erbringen.“
- In Ziffer 5, 2. Absatz ist zu ergänzen: „Es ist zu prüfen, inwieweit die Nutzung von emissionsarmen Energieträgern vorgeschrieben werden kann.“
- Am Ende von Ziffer 5 ist zu ergänzen:
„- Auswirkungen des Projektes auf das Landschaftsbild einschließlich Minimierungsmaßnahmen.“
- In Ziffer 7, 3. Absatz ist zu ergänzen:
„Vorsorglich fordert die Stadt Maintal, die Anforderungen nach dem 44. BImSchG bei Überschreitung einer Laufzeit von 300 Stunden zu Grunde zu legen.“
- In Ziffer 9, 2. Absatz ist zu ergänzen: „Ein Gutachten zur Auswirkung des Gesamtprojektes einschließlich der Sperrwirkung von Gebäuden auf das Mikroklima einschließlich der lokalen Luftströme ist vorzulegen.“
- In Ziffer 9, 4. Absatz ist zu ergänzen:
„Dabei sind auch die Zahl der erwarteten Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände darzustellen und eine Verkehrsanalyse mit den erwarteten Verkehrsmengen und Verkehrsführungen vorzulegen.“
Begründung:
Die vorgeschlagenen zusätzlichen Punkte dienen dazu, das durchzuführende Genehmigungsverfahren umfassend durchzuführen und alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere muss die Stadt darauf drängen, dass es zu einem einheitlichen Genehmigungsverfahren kommt und nicht drei einzelne Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Die Baugenehmigung für das Rechenzentrumsgebäude muss nachgelagert entschieden werden, nachdem vorher das BImschG-Verfahren durchgeführt wurde, da das Rechenzentrum ohne gesicherte Energieversorgung nicht betreibbar ist.
