Änderungsantrag zum Antrag Zisternen

Die Vorlage wird wie folgt verändert:

  1. In Punkt A, Ziffer 1 wird der Betrag „300€“ durch „100€“ ersetzt. Am Ende des Absatzes wird ergänzt: „Der Förderhöchstbetrag wird auf 500€/m³ festgelegt.“
  2. In Punkt A, Ziffer 2 wird der Betrag „400€“ durch „200€“ ersetzt. Am Ende des Absatzes wird ergänzt: „Der Förderhöchstbetrag wird auf 1000€/m³ festgelegt.“
  3. Punkt A Ziffer 4 wird gestrichen, Ziffer 5 wird zu Ziffer 4.
  4. Der Punkt B wird gestrichen

Begründung:

Die Förderung soll als Anstoßwirkung dienen, um Hausbesitzer zu animieren, Zisternen einzubauen. Die Förderung soll dabei nicht in Größenordnungen anwachsen, die einer beinahe Komplettübernahme der Kosten gleichen. Deshalb ist der Betrag der Förderung in den Ziffern 1 und 2 abzusenken und zu begrenzen.

Die Verwendung von Grauwasseranlagen ist – auch unter hygienischen Gesichtspunkten – skeptisch zu beurteilen. Daher soll auf eine Förderung der Umbaumaßnahmen verzichtet werden. Zudem ist die pauschale Förderung von 10% der Kosten nicht hinreichend bestimmt, da unklar ist, welche Umbaukosten tatsächlich anfallen.

Die primäre Nutzung der Zisternen sollte auch weiterhin die Bewässerung von Gärten sein, da damit zugleich eine Versickerung gewährleistet wird. Eine Verwendung als Toilettenwasser kann sich nicht nur bei der Herstellung als Kostenintensiv erweisen, sondern führt dazu, dass das Wasser dann auch über die Kanalisation entsorgt wird. Daraus ergeben sich dann automatisch Erhöhungen der Abwassergebühren, wie aus §23 (3) der Entwässerungssatzung hervorgeht. Insofern bedeutet der Punkt B eine doppelte Belastung der Grundstücksbesitzer.