Änderungsantrag zum Antrag Gelbe Tonnen

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

„Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass

  • Etwaig erforderliche zusätzliche Versiegelungen von Flächen zum Aufstellen der zusätzlichen Tonne nicht auf die zulässige Flächenversieglung in Vorgärten angerechnet wird. Etwaig hierfür erforderliche Anpassungen der städtischen Satzungen sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  • Überschüssiger Verpackungsmüll kostenlos bei den Abfallsammelstellen abgegeben werden kann. Eine etwaig erforderliche Anpassung der maßgeblichen Satzungen ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Begründung:

Die Umstellung der Entsorgung von Verpackungsmüll bedeutet eine massive Veränderung für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt. Sie müssen neue Tonnen aufstellen, für die teilweise kein Platz auf den Grundstücken vorgesehen ist. Daher kann es zu Konfliktlagen kommen, wenn eine zusätzliche Fläche für diese Tonnen versiegelt werden muss und damit die zulässige versiegelte Fläche überschritten wird. In der Regel handelt es sich um eine geringfügige zusätzliche Versiegelung, deren Zulässigkeit nicht zu Lasten der Bürger gehen darf.

Weiterhin reduziert die Einführung der gelben Tonnen das verfügbare Volumen für die Entsorgung von Verpackungsabfällen. Es muss deshalb eine Möglichkeit geschaffen werden, zusätzlich in den Abfallsammelstellen kostenlos Verpackungsmüll abzugeben, der von dort aus der Verwertung zugeführt wird. Das soll dazu beitragen, dass Verpackungsmüll nicht über den Restabfall entsorgt wird.