Änderungsantrag zum Antrag Blühsamen

Die Vorlage wird in Punkt 2 wie folgt ergänzt:

„Die Personalkosten werden im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung dem Projekt zugeordnet und führen nicht zu einer Aufwandsmehrung im Haushalt.“

Begründung:

Für die Umsetzung des Projektes sollen keine zusätzlichen (externen) Personalkapa-zitäten bereitgestellt werden. Daher sind die Personalkosten über interne Leistungsverrechnung dem Projekt zuzuordnen, ohne dass das Projekt zu einer Erhöhung des Haushaltsvolumens um diesen Kostenanteil führt. Somit beträgt die Netto-Mehrung im Haushalt nur 26.000 €.