Änderungsantrag zum Antrag Blühsamen
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Die Vorlage wird in Punkt 2 wie folgt ergänzt:
„Die Personalkosten werden im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung dem Projekt zugeordnet und führen nicht zu einer Aufwandsmehrung im Haushalt.“
Begründung:
Für die Umsetzung des Projektes sollen keine zusätzlichen (externen) Personalkapa-zitäten bereitgestellt werden. Daher sind die Personalkosten über interne Leistungsverrechnung dem Projekt zuzuordnen, ohne dass das Projekt zu einer Erhöhung des Haushaltsvolumens um diesen Kostenanteil führt. Somit beträgt die Netto-Mehrung im Haushalt nur 26.000 €.