Änderungsantrag zu TOP 5 (Neubau Feuerwache Dörnigheim) der Tagesordnung der Sitzung des AfKIP vom 05.06.2025

Die Beschlussvorlage wird wie folgt neu gefasst:

„Der Neubau der Feuerwache wird unter Nutzung des vorliegenden Raum- und Funktionsprogramms in Form einer Generalübernahme vergeben. Die Ausschreibung ist entsprechend vorzubereiten. Die Vergabe soll auch die Baufeldfreimachung (Abriss Neckarstraße 9-13 und EBB/SVM) umfassen. Die Vergabe erfolgt frühestens dann, wenn die Planung der Verlegung des Eigenbetriebs Betriebshof und der SVM so weit fortgeschritten ist, dass ein gesicherter Zeitpunkt für den Abriss der Bestandsgebäude gegeben ist.“

Begründung:

Der Magistrat hat verdeutlicht, dass er nicht über die Kapazitäten verfügt, ein aufwändiges Projekt wie den Neubau der Feuerwache Dörnigheim zu stemmen. Daher begehrt er die Vergabe von zusätzlichen Objektsteuern. Vor diesem Hintergrund er-scheint es sinnvoller, das gesamte Projekt an einen Generalübernehmer zu vergeben, der dieses aus einem Guss anhand des vorgegebenen Raum- und Funktionspro-gramms zu planen und zu realisieren. Am Markt sind ausreichend qualifizierte Unternehmen tätig, die eine entsprechende Leistung anbieten.
Der Auftragsumfang soll neben dem Neubau auch die Baufeldfreimachung (Abriss der Bestandsgebäude) umfassen. Die Vergabe soll dann erfolgen, wenn gesichert ist, wann der Eigenbetrieb und die SVM an ihren neuen Standort umziehen können, um Behinderungsanzeigen aufgrund fehlender Baufelder zu vermieden. Ein Generalübernehmer kann im übrigen die Planung und Realisierung zeitlich kompakter gestalten, so dass der Projektstart später erfolgen kann, ohne dass der Fertigstellungszeitpunkt sich dadurch verschiebt.